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Inkassoschreiben
prüfen lassen.

Jeder vierte Schweizer war schon betroffen. Wir prüfen jede Position und zeigen Ihnen was berechtigt ist, was nicht — und was Sie tun können.

BetaNicht zufrieden mit dem Ergebnis? Schreiben Sie uns und wir erstatten den Betrag.
Inkassoschreiben jetzt hochladen
Kamera, Bild, PDFmehrere Seiten möglich

Hochladen und Datenvorschau sind kostenlos — Sie bezahlen erst wenn Sie die Prüfung starten.

Verschlüsselte Übertragung

Ihre Daten sind zu keinem Zeitpunkt für Dritte einsehbar.

Automatisch gelöscht

Dokumente werden nach 30 Tagen gelöscht. Keine Weitergabe.

Schweizer Recht

OR Art. 102–106, SchKG, Inkasso-Suisse-Richtlinie.

Anonym, kein Konto

Kein Login, keine Registrierung — wir wissen nicht, wer Sie sind.

Sichere Zahlung

TWINT, Apple Pay, Google Pay, Visa, Mastercard.

So funktioniert's

Schritt 1

Inkassoschreiben hochladen

Foto mit dem Handy oder PDF vom Computer. Auch ein Zahlungsbefehl genügt — wir prüfen dann sofort die 10-Tage-Frist; das Inkassoschreiben für die volle Detailprüfung können Sie später ohne Aufpreis nachreichen.

Schritt 2

Datenvorschau

Wir lesen das Schreiben aus und zeigen die erkannten Positionen. Sie bestätigen die Daten und beantworten zwei Fragen: Ist die Grundforderung berechtigt? Liegt ein Zahlungsbefehl vor?

Schritt 3

CHF 4.90 bezahlen

Sichere Zahlung via Stripe. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

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Schritt 4

Wir prüfen jede Position

Verzugszins, Mahngebühren, Verzugsschaden, Inkassokosten — jede Position einzeln nach OR und SchKG. Dauer ca. 1–2 Minuten.

Schritt 5

Klarheit und Empfehlung

Sie sehen genau, was Sie zahlen müssen, was nicht — und welche Schritte als Nächstes Sinn ergeben.

Mögliche Ergebnisse

Alles korrekt

Die Forderung und alle Aufschläge sind nach Schweizer Recht korrekt berechnet. Sie können in Ruhe zahlen.

Wir empfehlen

Geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger zahlen — kein weiterer Schritt nötig.

Aufschläge überhöht

Die Grundforderung ist berechtigt, aber Verzugsschaden, Inkassokosten oder Bearbeitungsgebühren sind teilweise nicht geschuldet.

Wir empfehlen

Berechtigten Teil zahlen, Rest schriftlich bestreiten — wir formulieren den Brief (CHF 3.90).

Rechtsvorschlag nötig

Zahlungsbefehl liegt vor — die 10-Tage-Frist läuft. Oder die Grundforderung ist nicht berechtigt.

Wir empfehlen

Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt einreichen — wir formulieren den Brief (CHF 6.90).

Ihr Ergebnis

Bericht-Link

Der vollständige Prüfbericht über Ihren persönlichen Link — oder per E-Mail an sich selbst gesendet.

30 Tage abrufbar

Ihr Bericht-Link bleibt 30 Tage gültig — jederzeit wieder aufrufen, speichern oder teilen.

Danach gelöscht

Dokumente und Bericht werden nach 30 Tagen automatisch entfernt. Keine Weitergabe an Dritte.

Was Sie erhalten

Klare Aufschlüsselung

Jede Position einzeln geprüft — geschuldet, nicht geschuldet oder AGB-abhängig. Mit rechtlicher Begründung pro Position.

Konkrete Zahlen

Originalforderung CHF X. Inkasso-Total CHF Y. Davon nicht geschuldet CHF Z. Schwarz auf weiss, mit nachgerechnetem Verzugszins.

Frist im Blick

Bei Zahlungsbefehl: prominente Warnung, wie viele Tage Sie noch für den Rechtsvorschlag haben (rot/orange/grün).

Versandfertiger Brief

Bestreitungsbrief ans Inkassobüro oder Rechtsvorschlag ans Betreibungsamt — personalisiert, rechtlich begründet. Ab CHF 3.90.

Kosten im Vergleich

Eigenrecherche

CHF 0

aber Stunden Ihrer Zeit

  • SchKG, OR und Inkasso-Suisse-Richtlinien selbst zusammensuchen
  • Verzugszins selbst nachrechnen
  • Bestreitungs- oder Rechtsvorschlag selbst formulieren
  • Frist-Risiko: 10 Tage sind schnell vorbei
Empfohlen

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CHF 4.90

Prüfung, Einschätzung und Empfehlung — in 2 Minuten.

  • Klares Ergebnis pro Position
  • Frist-Warnung bei Zahlungsbefehl
  • Geprüft nach OR und SchKG
  • Beta-Garantie: Erstattung bei Unzufriedenheit

Brief nötig? Wir formulieren ihn — CHF 3.90 oder CHF 6.90

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Ein Anwalt

CHF 250+

pro Beratung — je nach Kanzlei

  • Wartezeit: Tage bis Wochen
  • Terminvereinbarung nötig
  • Bei kleinen Forderungen lohnt sich das selten
  • Alternative: Schuldenberatung (kostenlos, aber Wartezeit)

Inkassoschreiben erhalten — was bedeutet das?

Ein Inkassoschreiben bedeutet: Ein Unternehmen hat ein Inkassobüro beauftragt, eine offene Forderung bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro ist ein privates Unternehmen — keine Behörde, kein Gericht.

Über 3 Millionen Zahlungsbefehle werden in der Schweiz jedes Jahr zugestellt — Sie sind nicht allein.

Viele Inkassoforderungen enthalten Aufschläge, die nach geltendem Recht nicht geschuldet sind. Der Bundesrat hat das im März 2026 bestätigt.

Wichtig zu wissen

Nicht alles ist geschuldet

Inkassobüros schlagen auf die Originalforderung Gebühren drauf: Verzugsschaden, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfung. Der Bundesrat hat im März 2026 bestätigt: Die meisten dieser Aufschläge sind nicht geschuldet.

Sie haben Zeit

Ein Inkassoschreiben ist keine Betreibung. Solange kein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kommt, läuft keine Frist. Prüfen Sie in Ruhe.

10 Tage für Rechtsvorschlag

Erst wenn das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, beginnt die 10-Tage-Frist für den Rechtsvorschlag. Dann müssen Sie handeln.

Sie haben nie bestellt?

Falls Sie die Ware nie bestellt haben, schulden Sie nichts. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich. Bei Identitätsmissbrauch: Strafanzeige.

Kostenlose Vorlage →

Ihre Sorge ist berechtigt

SRF Kassensturz Espresso · Juni 2024

«Weshalb es sich lohnt, Rechnungen vom Inkassobüro genau zu prüfen.»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · 12. Februar 2025

«Keine Rechnung bekommen — muss ich Inkassogebühren bezahlen?»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · November 2021

«Das Inkassobüro lässt nicht locker — was kann ich tun?»

Zur Quelle →

SRF Kassensturz Espresso · Dezember 2024

«Aggressive Inkassofirmen belasten Konsumenten mit Zusatzbeträgen, die in fast allen Fällen nicht gerechtfertigt sind.»

Zur Quelle →

Reklamationszentrale Schweiz · 2025

«Die Frage 'Muss ich das zahlen?' dominiert die Hilferufe bei Inkasso-Beschwerden.»

Zur Quelle →

Diese Verweise dienen zur Information über das Thema. Die Medien haben pruefenlassen.ch nicht erwähnt oder empfohlen.

Erfolgschancen sind hoch

Bei Inkasso: Rechtsvorschlag wirkt

Inkassobüros gehen in der Praxis selten vor Gericht, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt — besonders bei kleinen Forderungen übersteigen die Verfahrenskosten oft die Forderung.

Wer sich wehrt, hat gute Karten. Der Rechtsvorschlag kostet nichts und braucht keine Begründung.

Was das bedeutet

«Erheben Sie Rechtsvorschlag — in vielen Fällen wird die Forderung danach nicht weiterverfolgt. Wer schweigt, anerkennt die Schuld.»

Wichtig: Der Rechtsvorschlag muss innert 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt eingehen.

Quellen: SRF Kassensturz Espresso, Stiftung für Konsumentenschutz, Schuldenberatung Plusminus.

Unsere Quellen

Unsere Prüfung stützt sich ausschliesslich auf geltendes Schweizer Recht und offizielle Datenquellen.

Obligationenrecht

OR Art. 102–106, 127/128

Schuldbetreibungsgesetz

SchKG Art. 74 ff., 149a

Inkasso-Suisse-Richtlinie

Mahngebühren, Löschgebühren

Bundesgerichtsurteile

Aktuelle Rechtsprechung

Stiftung für Konsumentenschutz

Inkasso-Ratgeber

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung?
CHF 4.90 — einmalig, kein Abo. Sie zahlen erst nach der OCR-Vorschau, wenn Sie die Prüfung tatsächlich starten. Falls Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind: Schreiben Sie uns an kontakt@pruefenlassen.ch und wir erstatten den Betrag (Beta-Garantie).
Was kostet der Brief?
Bestreitungsbrief CHF 3.90 (ans Inkassobüro, vor Betreibung). Rechtsvorschlag-Brief CHF 6.90 (ans Betreibungsamt, nach Zahlungsbefehl). Sie brauchen fast nie beide gleichzeitig — entweder ist eine Betreibung schon eingeleitet oder noch nicht.
Wie zuverlässig ist die Prüfung?
Das Inkasso-Recht in der Schweiz ist klar kodifiziert: Was nach OR Art. 102–106, SchKG und Inkasso-Suisse-Richtlinie geschuldet ist, prüft das Tool regelbasiert (Verzugszins-Berechnung, Position-Whitelist, Mahngebühren-Caps). Die häufigsten Aufschläge — Verzugsschaden, Inkassokosten, Bonitätsprüfungs- und Adressnachforschungsgebühren — sind nach Bundesgericht und Bundesrats-Klarstellung von März 2026 fast nie geschuldet.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. pruefenlassen.ch ist ein automatisches Prüftool. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich an einen Anwalt oder die kantonale Schuldenberatungsstelle (kostenlos).
Muss ich den geschuldeten Teil trotzdem zahlen?
Ja. Wenn die Originalforderung berechtigt ist, schulden Sie diese plus den gesetzlichen Verzugszins (5 % p.a.). Diesen Teil zahlen Sie direkt an den Gläubiger — nicht an das Inkassobüro, ausser die Forderung wurde abgetreten. Die unberechtigten Aufschläge bestreiten Sie schriftlich.
Was passiert wenn ich nicht reagiere?
Bei einer Mahnung passiert formell nichts. Bei einem Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt müssen Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben — sonst kann der Gläubiger die Betreibung fortsetzen (Pfändung, Verlustschein). Das Existenzminimum bleibt aber geschützt (Art. 93 SchKG).
Was wenn ich nie bestellt habe?
Dann schulden Sie nichts. Bestreiten Sie die gesamte Forderung schriftlich beim Inkassobüro und verlangen Sie Nachweis der Bestellung (Vertrag, Liefernachweis). Bei Zahlungsbefehl: vollständigen Rechtsvorschlag erheben. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Strafanzeige bei der Polizei.
Bleibt die Betreibung im Register, auch wenn ich Rechtsvorschlag erhebe?
Ja, sie bleibt bis zu 5 Jahre im Betreibungsregister sichtbar (für Vermieter, Banken, Arbeitgeber). Nach 3 Monaten können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe stellen (Gebühr CHF 40, Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG — seit 1.1.2026 für 5 Jahre statt 1 Jahr möglich).
David Bretscher

«Inkassoschreiben sind eingeschüchtert formuliert — und vieles davon ist nach Schweizer Recht gar nicht geschuldet. Dieses Tool habe ich gebaut, damit Sie in 2 Minuten wissen, was berechtigt ist und was nicht — ohne stundenlange Recherche, ohne Anwaltskosten.»

David Bretscher, Gründer

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