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Mahngebühren in der Schweiz: wie hoch sie sein dürfen und wann Sie zahlen müssen.

Es gibt keine gesetzlichen Mahngebühren. Geschuldet sind sie nur, wenn sie vorher in Franken vereinbart wurden, und auch dann gilt eine Obergrenze. Egal was auf dem Schreiben steht.

Die Grundregel

Das Schweizer Obligationenrecht sieht keine gesetzlichen Mahngebühren vor. Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ursprünglichen Gläubigers vereinbart wurden, und zwar in konkreten Frankenbeträgen. Eine allgemeine Formulierung wie «Bei Nichtbezahlen werden Mahngebühren erhoben» reicht nicht aus.

Das gilt unabhängig davon, wie die Position auf dem Schreiben heisst. Mahnspesen, Bearbeitungsgebühr, Umtriebsentschädigung, Aufwandentschädigung oder Administrativkosten sind dieselbe Sache unter einem anderen Namen und brauchen dieselbe Grundlage.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Wenn Mahngebühren in den AGB vereinbart sind, gelten folgende Richtwerte (Inkasso Suisse Richtlinien):

  • Maximal CHF 30 pro Mahnung
  • Maximal CHF 120 total (für alle Mahnungen zusammen)
  • Die Gebühr muss in den AGB in Franken beziffert sein

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Wie viele Mahnungen kommen, bevor das Inkasso übernimmt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist keine einzige. Es gibt in der Schweiz keine vorgeschriebenen Mahnstufen. Üblich sind zwei bis drei Schreiben, bevor eine Forderung an ein Inkassobüro geht, das ist aber blosse Geschäftspraxis.

Umgekehrt ist es genauso: Eine Betreibung kann auch ganz ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Deshalb sagt die Anzahl erhaltener Mahnungen nichts darüber aus, ob Sie etwas schulden.

Ausnahme: Steuern, Krankenkasse und Bussen

Alles auf dieser Seite betrifft privatrechtliche Forderungen, also Rechnungen von Firmen, Abonnemente und Onlinebestellungen. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen ist es anders: Steuern, Krankenkassenprämien und Bussen stützen sich auf Gesetze und kantonale Gebührenverordnungen, dort sind Mahngebühren vorgesehen und in der Höhe vorgegeben. Sie sind dann geschuldet, unabhängig von AGB.

Was NICHT zulässig ist

  • Mahngebühren ohne AGB-Grundlage
  • Mahngebühren, die nur vom Inkassobüro (nicht vom Gläubiger) festgelegt wurden
  • Verweis auf AGB des Inkassobüros statt des Gläubigers, ein blosser Verweis auf das Drittunternehmen und dessen AGB reicht laut Konsumentenschutz nicht aus
  • Mahngebühren über CHF 30 pro Mahnung
  • Unbegrenzte Stapelung von Mahngebühren

Was Sie tun sollten

  1. Prüfen Sie die AGB Ihres ursprünglichen Vertrags (Bestellung, Abo etc.)
  2. Sind dort Mahngebühren in Franken beziffert? → Geschuldet, aber max. CHF 30/Mahnung
  3. Sind dort keine Mahngebühren erwähnt? → Nicht geschuldet
  4. Bestreiten Sie unberechtigte Mahngebühren schriftlich per Einschreiben

Mahngebühren vs. Verzugsschaden

Mahngebühren und Verzugsschaden sind zwei verschiedene Dinge. Mahngebühren sind vertragliche Pauschalen für den Mahnaufwand. Verzugsschaden (Art. 106 OR) ist ein angeblicher Schaden, der über den Verzugszins hinausgeht, und fast nie geschuldet ist. Mehr dazu unter Verzugsschaden.

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Sind Ihre Mahngebühren überhaupt vereinbart?

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Häufige Fragen

Muss ich Mahngebühren zahlen, wenn ich die AGB nie gelesen habe?
Ja, sofern die AGB beim Vertragsabschluss zumutbar zugänglich waren und in Franken bezifferte Mahngebühren enthalten. Allgemeine Formulierungen ohne konkrete Beträge reichen nicht.
Was wenn das Inkassobüro eigene Mahngebühren erhebt?
Geschuldet sind nur Mahngebühren, die in den AGB des ursprünglichen Gläubigers vereinbart wurden. Eigene Gebühren des Inkassobüros sind nicht überwälzbar, sie gehören zum Geschäftsrisiko des Gläubigers.
Kann ich bereits bezahlte Mahngebühren zurückfordern?
Wenn die Gebühren ohne Rechtsgrundlage erhoben wurden, ja, bereicherungsrechtlich nach Art. 62 OR (3 Jahre ab Kenntnis, max. 10 Jahre absolut). In der Praxis schwierig durchzusetzen ohne Rechtsbeistand.
Wie hoch dürfen Mahngebühren in der Schweiz sein?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, weil das Gesetz Mahngebühren gar nicht kennt. Als Massstab dienen die Richtlinien von Inkasso Suisse: höchstens CHF 30 pro Mahnung und höchstens CHF 120 für alle Mahnungen zusammen. Was darüber liegt, gilt als übersetzt und lässt sich bestreiten.
Wie viele Mahnungen kommen, bevor es zum Inkasso geht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine einzige. Üblich sind zwei bis drei, das ist aber blosse Praxis und keine Pflicht. Umgekehrt kann eine Betreibung sogar ganz ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden, das Betreibungsamt prüft die Forderung nicht.
Muss ich Mahngebühren zahlen, wenn ich die Rechnung tatsächlich schulde?
Die Hauptforderung und die Mahngebühren sind getrennt zu beurteilen. Sie können die Rechnung bezahlen und die Mahngebühren gleichzeitig bestreiten. Zahlen Sie in diesem Fall gezielt nur den geschuldeten Betrag und halten Sie schriftlich fest, worauf sich Ihre Zahlung bezieht.
Gilt das auch für Steuern, Krankenkassenprämien und Bussen?
Nein. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen stützen sich die Mahngebühren auf Gesetze und kantonale Gebührenverordnungen, dort sind sie geschuldet und die Höhe ist vorgegeben. Die Regeln auf dieser Seite betreffen privatrechtliche Forderungen, also Rechnungen von Firmen, Abos und Onlinebestellungen.