Nebenkostenabrechnung
prüfen lassen.
Erfahren Sie ob Sie mit Ihrem Bauchgefühl richtig lagen. Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf unzulässige und fehlerhafte Positionen. Bei einem Fund erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung mit konkreten Schritten.
Hinweis: Auch ohne Mietvertrag liefert die Prüfung verlässliche Ergebnisse zu unzulässigen Positionen, Verteilschlüssel und Verwaltungspauschalen.
Verschlüsselte Übertragung
Ihre Daten werden sicher übermittelt und sind zu keinem Zeitpunkt für Dritte einsehbar.
Automatisch gelöscht
Dokumente werden nach der Prüfung automatisch gelöscht. Keine Speicherung, keine Weitergabe.
Geprüft nach Schweizer Mietrecht
OR Art. 257a/b, VMWG und aktuelle Bundesgerichts-Rechtsprechung.
Keine Registrierung nötig
Kein Konto, kein Login. Dokument hochladen, bezahlen, Ergebnis erhalten.
Was Sie erhalten
Klares Ergebnis
Jede Position Ihrer Nebenkostenabrechnung wird einzeln geprüft und bewertet — fehlerhaft, auffällig oder korrekt. Mit rechtlicher Begründung pro Position.
Konkrete Empfehlung
Nach der Prüfung wissen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt — mit klarer Priorisierung und den richtigen nächsten Schritten.
Verständliche Sprache
Mietrechtliche Fachbegriffe wie VMWG, Verteilschlüssel oder Akontoabrechnung werden übersetzt. Sie verstehen sofort, was das Problem ist und was es für Sie bedeutet.
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab
Brief nötig? Wir formulieren ihn für Sie — personalisiert mit Ihren Daten, rechtlich korrekt nach OR Art. 257a/b, und versandfertig an Ihren Vermieter. Ab CHF 2.90.
So funktioniert's
Schritt 1
Abrechnung hochladen
Foto mit dem Handy oder PDF vom Computer. Mehrere Seiten möglich.
Schritt 2
CHF 4.90 bezahlen
Sichere Zahlung via Stripe. Kein Abo, keine versteckten Kosten.
Schritt 3
Wir prüfen Ihre Abrechnung
Jede Position wird einzeln nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257a/b, VMWG) analysiert und bewertet.
Schritt 4
Klarheit und Empfehlung
Sie erhalten eine klare Einschätzung, eine Begründung pro Position und eine konkrete Empfehlung was als Nächstes zu tun ist.
Mögliche Ergebnisse
Alles korrekt
Ihre Abrechnung hält dem Recht stand. Sie können in Ruhe bezahlen und das Ergebnis-PDF für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Wir empfehlen
Nachzahlung begleichen und abheften — kein weiterer Schritt nötig.
Auffälligkeiten
Es gibt Positionen, die ohne Einsicht in die Belege nicht abschliessend beurteilt werden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Belege verlangen können.
Wir empfehlen
Belegeinsicht beim Vermieter verlangen — wir erstellen den passenden Brief für Sie (CHF 2.90).
Beispiel AufschlüsselungsbriefFehler gefunden
Es wurde zu viel verrechnet. Wir sagen Ihnen wie viel, warum es unzulässig ist und wie Sie das Geld zurückfordern können.
Wir empfehlen
Widerspruch per Einschreiben senden — wir erstellen den rechtlich begründeten Brief für Sie (CHF 6.90).
Beispiel WiderspruchsbriefUnsere Quellen
Unsere Prüfung stützt sich ausschliesslich auf geltendes Schweizer Recht und offizielle Datenquellen.
Obligationenrecht
OR Art. 257a/b
Mietverordnung
VMWG
Bundesamt für Wohnungswesen
BWO-Mitteilungen
Bundesgerichtsurteile
Aktuelle Rechtsprechung
Bundesamt für Statistik
BFS-Statistiken
Ihre Sorge ist berechtigt
SRF Kassensturz Espresso · 25. September 2025
«Verwaltungen würden hie und da zu Unrecht Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen. Es könne sich daher lohnen, die Abrechnung zu prüfen.»
Zum Artikel auf srf.ch→SRF Kassensturz
«Wie Vermieter von hohen Heizkosten profitieren können — und worauf Mieter achten müssen.»
Zum Artikel auf srf.ch→20 Minuten · 12. Dezember 2023
«Mieterinnen und Mieter im Kanton Zürich erhalten Nachforderungen bis zu 10'000 Franken — der Mieterverband kritisiert die Vorgehensweise.»
Zum Artikel auf 20min.ch→Blick · Thurgauer Wohnsiedlung
«5'600 Franken Nachzahlung schockierten Mieter einer Thurgauer Wohnsiedlung.»
Zum Artikel auf blick.ch→Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz
«Umfassende Informationen und Beratung zum Thema Heiz- und Nebenkosten.»
Zur Themenseite auf mieterverband.ch→Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
«43'000+ miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren in der Schweiz im Jahr 2023.»
Zur BWO-Statistik→Diese Verweise dienen zur Information über das Thema. Die Medien haben pruefenlassen.ch nicht erwähnt oder empfohlen.
Erfolgschancen sind hoch
Die offiziellen BWO-Daten
90,5 % der Schlichtungsverfahren über Mietzinserhöhungen enden mit einer Einigung.
Das deutet darauf hin: Wenn Mieter sich wehren, haben sie oft Erfolg.
Was das bedeutet
«Wenn es zu einer Schlichtung kommt, einigen sich Vermieter und Mieter in über 90 % der Fälle. Das zeigt: Vieles ist verhandelbar — wenn man das richtige Argument hat.»
Beanstanden lohnt sich. Es braucht meist keinen langen Rechtsstreit — sondern ein fundiertes Argument.
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Statistik Schlichtungsverfahren 2023.
Kosten im Vergleich
Eigenrecherche
CHF 0
aber Stunden Ihrer Zeit
- – Stundenlange Recherche
- – Fachwissen nötig
- – Komplexität hoch
- – Briefe selbst formulieren
pruefenlassen.ch
CHF 4.90
Prüfung, Einschätzung und Empfehlung — in 60 Sekunden.
- ✓ Klares Ergebnis mit Begründung pro Position
- ✓ Konkrete Empfehlung für Ihren nächsten Schritt
- ✓ Ergebnis-PDF zum Download und per E-Mail
- ✓ Jede Position nach Schweizer Mietrecht geprüft
Brief nötig? Wir formulieren ihn für Sie — CHF 2.90 bis CHF 7.90
Ein Anwalt
CHF 250+
pro Dokumentenprüfung — je nach Kanzlei
- – Wartezeit: Tage bis Wochen
- – Terminvereinbarung nötig
- – Kosten oft höher als die Ersparnis
- – Lohnt sich erst ab hohen Beträgen
Häufige Fragen
Was kostet der Widerspruchsbrief?
Wie zuverlässig ist die Prüfung?
Ist das Rechtsberatung?
Muss ich die Nachzahlung trotzdem bezahlen?
Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich beanstande?
Was kann ich tun, wenn meine Abrechnung fehlerhaft ist?
Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht verrechnen?

«Ich bin David aus Bern. Nach einer Nachzahlung von CHF 445 habe ich meine Abrechnung zum ersten Mal genau angeschaut — und gemerkt, dass vieles nicht stimmt. Dieses Tool habe ich gebaut, damit Sie das in 60 Sekunden statt Stunden herausfinden — und ohne CHF 250+ für einen Anwalt zu zahlen.»
David Bretscher, Gründer
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