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Nebenkostenabrechnung
prüfen lassen.

Erfahren Sie ob Sie mit Ihrem Bauchgefühl richtig lagen. Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf unzulässige und fehlerhafte Positionen. Bei einem Fund erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung mit konkreten Schritten.

PDFs können von uns besser verarbeitet werden
Kein PDF? Fotoaufnahme hochladen genügt
Abrechnung hochladen
Kamera, Bild, PDFmehrere Seiten möglich
Mietvertrag (optional)
Empfohlen für präzisere Prüfung

Hinweis: Auch ohne Mietvertrag liefert die Prüfung verlässliche Ergebnisse zu unzulässigen Positionen, Verteilschlüssel und Verwaltungspauschalen.

Verschlüsselte Übertragung

Ihre Daten werden sicher übermittelt und sind zu keinem Zeitpunkt für Dritte einsehbar.

Automatisch gelöscht

Dokumente werden nach der Prüfung automatisch gelöscht. Keine Speicherung, keine Weitergabe.

Geprüft nach Schweizer Mietrecht

OR Art. 257a/b, VMWG und aktuelle Bundesgerichts-Rechtsprechung.

Keine Registrierung nötig

Kein Konto, kein Login. Dokument hochladen, bezahlen, Ergebnis erhalten.

Was Sie erhalten

Klares Ergebnis

Jede Position Ihrer Nebenkostenabrechnung wird einzeln geprüft und bewertet — fehlerhaft, auffällig oder korrekt. Mit rechtlicher Begründung pro Position.

Konkrete Empfehlung

Nach der Prüfung wissen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt — mit klarer Priorisierung und den richtigen nächsten Schritten.

Verständliche Sprache

Mietrechtliche Fachbegriffe wie VMWG, Verteilschlüssel oder Akontoabrechnung werden übersetzt. Sie verstehen sofort, was das Problem ist und was es für Sie bedeutet.

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab

Brief nötig? Wir formulieren ihn für Sie — personalisiert mit Ihren Daten, rechtlich korrekt nach OR Art. 257a/b, und versandfertig an Ihren Vermieter. Ab CHF 2.90.

So funktioniert's

Schritt 1

Abrechnung hochladen

Foto mit dem Handy oder PDF vom Computer. Mehrere Seiten möglich.

Schritt 2

CHF 4.90 bezahlen

Sichere Zahlung via Stripe. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Schritt 3

Wir prüfen Ihre Abrechnung

Jede Position wird einzeln nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257a/b, VMWG) analysiert und bewertet.

Schritt 4

Klarheit und Empfehlung

Sie erhalten eine klare Einschätzung, eine Begründung pro Position und eine konkrete Empfehlung was als Nächstes zu tun ist.

Mögliche Ergebnisse

Alles korrekt

Ihre Abrechnung hält dem Recht stand. Sie können in Ruhe bezahlen und das Ergebnis-PDF für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Wir empfehlen

Nachzahlung begleichen und abheften — kein weiterer Schritt nötig.

Auffälligkeiten

Es gibt Positionen, die ohne Einsicht in die Belege nicht abschliessend beurteilt werden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Belege verlangen können.

Wir empfehlen

Belegeinsicht beim Vermieter verlangen — wir erstellen den passenden Brief für Sie (CHF 2.90).

Beispiel Aufschlüsselungsbrief

Fehler gefunden

Es wurde zu viel verrechnet. Wir sagen Ihnen wie viel, warum es unzulässig ist und wie Sie das Geld zurückfordern können.

Wir empfehlen

Widerspruch per Einschreiben senden — wir erstellen den rechtlich begründeten Brief für Sie (CHF 6.90).

Beispiel Widerspruchsbrief
PDF-Download oder per E-Mail30 Tage über Ihren Link abrufbarDanach gelöscht — keine Weitergabe

Unsere Quellen

Unsere Prüfung stützt sich ausschliesslich auf geltendes Schweizer Recht und offizielle Datenquellen.

Obligationenrecht

OR Art. 257a/b

Mietverordnung

VMWG

Bundesamt für Wohnungswesen

BWO-Mitteilungen

Bundesgerichtsurteile

Aktuelle Rechtsprechung

Bundesamt für Statistik

BFS-Statistiken

Ihre Sorge ist berechtigt

SRF Kassensturz Espresso · 25. September 2025

«Verwaltungen würden hie und da zu Unrecht Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen. Es könne sich daher lohnen, die Abrechnung zu prüfen.»

Zum Artikel auf srf.ch

SRF Kassensturz

«Wie Vermieter von hohen Heizkosten profitieren können — und worauf Mieter achten müssen.»

Zum Artikel auf srf.ch

20 Minuten · 12. Dezember 2023

«Mieterinnen und Mieter im Kanton Zürich erhalten Nachforderungen bis zu 10'000 Franken — der Mieterverband kritisiert die Vorgehensweise.»

Zum Artikel auf 20min.ch

Blick · Thurgauer Wohnsiedlung

«5'600 Franken Nachzahlung schockierten Mieter einer Thurgauer Wohnsiedlung.»

Zum Artikel auf blick.ch

Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz

«Umfassende Informationen und Beratung zum Thema Heiz- und Nebenkosten.»

Zur Themenseite auf mieterverband.ch

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)

«43'000+ miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren in der Schweiz im Jahr 2023.»

Zur BWO-Statistik

Diese Verweise dienen zur Information über das Thema. Die Medien haben pruefenlassen.ch nicht erwähnt oder empfohlen.

Erfolgschancen sind hoch

Die offiziellen BWO-Daten

90,5 % der Schlichtungsverfahren über Mietzinserhöhungen enden mit einer Einigung.

Das deutet darauf hin: Wenn Mieter sich wehren, haben sie oft Erfolg.

Was das bedeutet

«Wenn es zu einer Schlichtung kommt, einigen sich Vermieter und Mieter in über 90 % der Fälle. Das zeigt: Vieles ist verhandelbar — wenn man das richtige Argument hat.»

Beanstanden lohnt sich. Es braucht meist keinen langen Rechtsstreit — sondern ein fundiertes Argument.

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Statistik Schlichtungsverfahren 2023.

Kosten im Vergleich

Eigenrecherche

CHF 0

aber Stunden Ihrer Zeit

  • Stundenlange Recherche
  • Fachwissen nötig
  • Komplexität hoch
  • Briefe selbst formulieren
Empfohlen

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CHF 4.90

Prüfung, Einschätzung und Empfehlung — in 60 Sekunden.

  • Klares Ergebnis mit Begründung pro Position
  • Konkrete Empfehlung für Ihren nächsten Schritt
  • Ergebnis-PDF zum Download und per E-Mail
  • Jede Position nach Schweizer Mietrecht geprüft

Brief nötig? Wir formulieren ihn für Sie — CHF 2.90 bis CHF 7.90

Ein Anwalt

CHF 250+

pro Dokumentenprüfung — je nach Kanzlei

  • Wartezeit: Tage bis Wochen
  • Terminvereinbarung nötig
  • Kosten oft höher als die Ersparnis
  • Lohnt sich erst ab hohen Beträgen

Häufige Fragen

Was kostet der Widerspruchsbrief?
CHF 6.90 — optional nach der Prüfung, wenn Fehler gefunden werden. Der Widerspruchsbrief wird automatisch generiert, enthält die rechtliche Begründung pro Position und ist sofort versandfertig. Die Alternative: Mieterverband (Mitgliedschaft ab CHF 60/Jahr) oder Anwalt (CHF 250+ pro Prüfung).
Wie zuverlässig ist die Prüfung?
Die Prüfung basiert auf den gleichen mietrechtlichen Kriterien, die auch Mieterverband und Rechtsberater anwenden: Zulässigkeit jeder Position nach OR und VMWG, Abgleich mit dem Mietvertrag, Verteilschlüssel, Akontozahlungen. Bei Grenzfällen weist das Tool ehrlich darauf hin, anstatt falsche Sicherheit zu geben.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. pruefenlassen.ch ist ein automatisches Prüftool. Die Prüfung basiert auf OR Art. 257a/257b, der VMWG und aktueller Bundesgerichtspraxis. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an den Mieterverband oder einen Anwalt.
Muss ich die Nachzahlung trotzdem bezahlen?
Ja — aber unter Vorbehalt. Schreiben Sie bei der Überweisung den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung." So vermeiden Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzug und behalten trotzdem alle Rechte. Zu viel bezahlte Beträge können Sie je nach Situation 3 bis 5 Jahre zurückfordern (bis 10 Jahre absolut).
Kann mein Vermieter mich kündigen, wenn ich beanstande?
Nein. Das Prüfen und Beanstanden der Nebenkostenabrechnung ist Ihr gesetzliches Recht (Art. 257b Abs. 2 OR). Eine Kündigung als Reaktion darauf wäre missbräuchlich und anfechtbar (Art. 271a Abs. 1 lit. a OR). Die Schlichtungsbehörde ist dafür kostenlos zuständig.
Was kann ich tun, wenn meine Abrechnung fehlerhaft ist?
Schritt 1: Fehler identifizieren — prüfen Sie jede Position gegen Ihren Mietvertrag. Schritt 2: Belege einsehen — Sie haben das Recht, alle Originalbelege beim Vermieter einzusehen (Art. 257b Abs. 2 OR). Schritt 3: Schriftlich beanstanden — per Einschreiben mit konkreter Begründung pro Position. Schritt 4: Korrektur und Rückzahlung verlangen. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsbehörde kostenlos zuständig. Unser Tool erledigt Schritt 1–3 für Sie.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht verrechnen?
Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, allgemeine Verwaltungskosten (ausser für die Nebenkostenabrechnung selbst), Verwaltungspauschalen über ca. 3% der Nebenkosten, Positionen die nicht einzeln im Mietvertrag aufgeführt sind, vage Bezeichnungen wie «übrige Betriebskosten», Versicherungsprämien, Hypothekarzinsen und Rückstellungen für künftige Arbeiten. Grundregel: Nur tatsächlich angefallene Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen, sind zulässig (Art. 257a OR).
David Bretscher

«Ich bin David aus Bern. Nach einer Nachzahlung von CHF 445 habe ich meine Abrechnung zum ersten Mal genau angeschaut — und gemerkt, dass vieles nicht stimmt. Dieses Tool habe ich gebaut, damit Sie das in 60 Sekunden statt Stunden herausfinden — und ohne CHF 250+ für einen Anwalt zu zahlen.»

David Bretscher, Gründer

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Lassen Sie uns wissen, was Sie noch zurückhält oder beschäftigt — wir antworten gerne.