Die wichtigsten Verjährungsfristen
Verbreitet ist die Vorstellung, Schulden verjährten in der Schweiz generell nach zehn Jahren. Für die allermeisten Rechnungen aus dem Alltag stimmt das nicht: Dort sind es fünf Jahre. Die zehn Jahre sind die Auffangregel für alles, was nicht unter die Fünfjahresliste fällt.
5 Jahre (Art. 128 OR), der Normalfall im Alltag
Das Gesetz zählt hier abschliessend auf. Darunter fallen die Forderungen, mit denen es die meisten zu tun haben:
- Kleinhandel mit Waren: Einkäufe im Laden und im Onlineshop
- Handwerksarbeit: Rechnungen von Malern, Elektrikern, Sanitären, Garagen
- Ärztliche Besorgung sowie Berufsarbeiten von Anwältinnen und Notaren
- Lebensmittel, Beköstigung, Wirtsschulden: Restaurant, Verpflegung
- Periodische Leistungen: Mietzinse, Kapitalzinse, Abonnemente, Unterhaltsbeiträge
- Lohn aus einem Arbeitsverhältnis
10 Jahre (Art. 127 OR), alles Übrige
Was in der Liste oben nicht vorkommt, verjährt nach zehn Jahren. Dazu gehören Darlehen, auch private, sowie Schadenersatzforderungen aus einem Vertrag.
20 Jahre, Verlustscheine (Art. 149a SchKG)
Wurde in einem früheren Betreibungsverfahren ein Verlustschein ausgestellt, gilt die Forderung für 20 Jahre ab Ausstellung.
| Woher die Rechnung stammt | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Onlineshop, Ladengeschäft | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 3 OR |
| Handwerker, Garage | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 3 OR |
| Arzt, Zahnarzt, Anwältin | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 3 OR |
| Abo, Telefon, Streaming | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 1 OR |
| Mietzins | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 1 OR |
| Restaurant | 5 Jahre | Art. 128 Ziff. 2 OR |
| Darlehen, auch privat | 10 Jahre | Art. 127 OR |
| Forderung mit Verlustschein | 20 Jahre | Art. 149a SchKG |
Nicht in dieser Tabelle: Steuern, Krankenkassenprämien, Bussen und andere öffentlich-rechtliche Forderungen. Für sie gelten eigene Gesetze und je nach Kanton eigene Fristen, nicht das Obligationenrecht.
Wann beginnt die Verjährung?
Die Frist beginnt mit der Fälligkeit der Forderung, also dem Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen. Nicht mit dem Datum der Rechnung oder des Inkassoschreibens.
Beispiel: Eine Onlinebestellung wird am 1. März 2021 in Rechnung gestellt, mit 30 Tagen Zahlungsfrist. Fällig ist sie am 31. März 2021, verjährt also am 31. März 2026, weil für den Kleinhandel mit Waren fünf Jahre gelten. Bei einem Darlehen mit denselben Daten wäre es der 31. März 2031.
Unsicher, ob die eingetriebene Forderung überhaupt noch gültig ist? Die kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen in 1–2 Minuten, ob Verjährung in Frage kommt und welche Aufschläge nicht geschuldet sind.
Jetzt zur kostenlosen VorprüfungAchtung: Eine Betreibung unterbricht die Verjährung und setzt die Frist zurück, klären Sie Ihre Forderung deshalb, bevor Sie reagieren.
Was die Verjährung unterbricht
Achtung: Gewisse Handlungen setzen die Verjährungsfrist zurück (Art. 135 OR):
- Betreibung: Jede Betreibung unterbricht die Verjährung. Nach der Unterbrechung beginnt die Frist von neuem.
- Schuldanerkennung: Jede Anerkennung der Schuld unterbricht die Verjährung, auch eine Teilzahlung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung.
- Klage oder Schlichtungsgesuch: Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbricht die Verjährung.
Deshalb ist Vorsicht geboten: Wenn Sie eine alte Forderung teilweise bezahlen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben, beginnt die Verjährungsfrist von neuem.
Wie Sie die Verjährung geltend machen
Wichtig: Die Verjährung gilt nicht automatisch. Ein Gericht darf sie nicht von sich aus berücksichtigen (Art. 142 OR), Sie müssen sich also aktiv darauf berufen. Das geschieht durch:
- Schriftliche Mitteilung an das Inkassobüro: «Die Forderung ist verjährt. Ich berufe mich auf die Verjährung nach Art. [127/128] OR.»
- Bei Betreibung: Rechtsvorschlag erheben und im Rechtsöffnungs verfahren die Verjährungseinrede geltend machen.
Verlustscheine: 20 Jahre sind lang
Verlustscheine aus einem früheren Betreibungsverfahren verjähren erst nach 20 Jahren. In dieser Zeit kann der Gläubiger jederzeit eine neue Betreibung einleiten, sofern der Schuldner «zu neuem Vermögen» gekommen ist. Der Schuldner kann dagegen Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens erheben (Art. 265a SchKG).
War dieser Abschnitt hilfreich?