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Unzulässige Nebenkosten, was Sie nicht zahlen müssen.

Nicht alles auf Ihrer Nebenkostenabrechnung ist zulässig. Hier finden Sie die vollständige Liste der Positionen, die Ihr Vermieter nach Schweizer Mietrecht nicht verrechnen darf.

Gemäss Art. 257a OR darf Ihr Vermieter nur Nebenkosten verrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden und tatsächlich angefallen sind. Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind häufig , oft in Form unzulässiger Positionen, die Mieter gar nicht bezahlen müssten.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Positionen nach Schweizer Mietrecht nicht als Nebenkosten verrechnet werden dürfen, und was Sie tun können, wenn Sie solche Posten auf Ihrer Abrechnung finden.

Wann sind Nebenkosten zulässig?

Eine Nebenkostenposition ist nur dann zulässig, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Im Mietvertrag aufgeführt, die Position muss einzeln oder als Kategorie im Mietvertrag genannt sein.
  • Tatsächlich angefallen, der Vermieter muss die Kosten nachweislich bezahlt haben.
  • Im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache, die Kosten müssen direkt mit der Nutzung des Mietobjekts zusammenhängen.

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Position unzulässig, und Sie müssen sie nicht bezahlen.

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Reparaturen, Gebäudeversicherungen und allgemeine Liegenschaftsverwaltung gehören nicht zu den überwälzbaren Nebenkosten (Art. 257a OR).

Vollständige Liste, unzulässige Nebenkosten

Reparaturen und Unterhalt

Reparaturen gehören zum ordentlichen Unterhalt und sind mit dem Mietzins abgegolten. Folgende Positionen dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden:

  • Reparaturen an Heizung, Lift oder Waschmaschine
  • Ersatz defekter Geräte (z. B. Boiler, Geschirrspüler)
  • Malerarbeiten im Treppenhaus oder an der Fassade
  • Reparaturen an Dach, Fenstern oder Leitungen
  • Wartungsverträge, die über die reine Betriebskontrolle hinausgehen

Gebäudekosten und Investitionen

Investitionen in die Gebäudesubstanz sind wertvermehrend und dürfen nie über die Nebenkosten abgerechnet werden:

  • Fassadensanierung und Dachsanierung
  • Einbau neuer Fenster oder Isolation
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Umbau- und Renovationsarbeiten
  • Hypothekarzinsen und Amortisationen

Wasser- und Abwassergrundgebühren

Verbrauchsabhängige Wasser- und Abwasserkosten sind zulässig, sofern im Mietvertrag vereinbart. Bei den verbrauchsunabhängigen Grundgebühren, die an den Wert der Liegenschaft gekoppelt sind, ist die Anrechenbarkeit umstritten, die Tendenz geht dahin, dass sie als Eigentümerlast nicht überwälzbar sind. Die Praxis ist hier allerdings uneinheitlich, im Zweifel lohnt eine Abklärung.

Verwaltungskosten, die 3 %-Grenze

Verwaltungskosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sind. In der Praxis gilt ein Richtwert von maximal 2–3 % der übrigen Nebenkosten (ohne Heizung/Warmwasser), basierend auf BWO-Mitteilung 32 Nr. 12 sowie kantonalen Gerichtsentscheiden (Luzern, Basel, St. Gallen). Höhere Pauschalen sind anfechtbar. Zudem dürfen nur Kosten für die Nebenkostenverwaltung selbst verrechnet werden, nicht die allgemeine Liegenschaftsverwaltung. Eine Ausnahme gilt für Heizungs- und Warmwasserkosten: Hier dürfen sämtliche tatsächlichen Verwaltungskosten verrechnet werden (Art. 5 VMWG).

Kehricht und Entsorgung

Wo die Kehrichtentsorgung über Sackgebühren finanziert wird (Verursacherprinzip), zahlt der Mieter direkt beim Kauf der Säcke. Eine zusätzliche Umlage der gleichen Kosten als Nebenkosten wäre eine Doppelbelastung. Kehricht-Grundgebühren können dagegen als Nebenkosten zulässig sein, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.

Sonstige unzulässige Positionen

  • Gebäudeversicherungsprämien (Eigentümerrisiko). Ausnahme: Versicherung für die Heizungsanlage ist gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. h VMWG zulässig.
  • Liegenschaftssteuern
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten des Vermieters
  • Bankspesen und Kontoführungsgebühren
  • Abschreibungen auf Anlagen und Geräte
  • Kosten für Leerwohnungen (dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden)

Hauswartung, diese Tätigkeiten sind nicht überwälzbar

Hauswartungskosten sind ein häufiger Streitpunkt. Folgende Tätigkeiten dürfen nicht als Hauswartung in der Nebenkostenabrechnung erscheinen:

  • Wohnungsabgaben und -übergaben
  • Wohnungsbesichtigungen
  • Reparaturen in einzelnen Wohnungen
  • Koordination und Beaufsichtigung von Handwerkern und Drittfirmen
  • Pikettdienst (24-Stunden-Service) für Reparaturmeldungen
  • Telefondienst für Reparaturmeldungen
  • Kommunikation und Sitzungen mit der Verwaltung
  • Leerstandsbewirtschaftung
  • Aufwand für Reparaturen und Erneuerungen in Haus und Umgebung

Tipp: Verlangen Sie bei pauschalen Hauswartungs-Positionen eine detaillierte Aufschlüsselung mit Stunden-Aufwand. Das Pflichtenheft der Hauswartung muss Ihnen offengelegt werden.

Alle Positionen im Überblick: was der Vermieter verrechnen darf

Die folgende Übersicht listet die Positionen, die auf Schweizer Nebenkostenabrechnungen tatsächlich vorkommen, mit ihrer Beurteilung und der Rechtsgrundlage. Sie stammt aus derselben Regelbasis, mit der ich Abrechnungen prüfe.

Zulässig13 Positionen

Diese Positionen darf die Vermieterschaft verrechnen, sofern sie im Mietvertrag ausdrücklich als Nebenkosten vereinbart sind.

PositionWas giltGrundlage
Heizung & Warmwasser (Verbrauch)Heizung & WarmwasserVerbrauchskosten für Wärme und Warmwasser sind nebenkostenfähig, sofern im Mietvertrag ausgeschieden.Art. 257b OR, Art. 5 VMWG
KaminfegerHeizung & WarmwasserGesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Betriebskosten.Art. 5 VMWG
Heizkostenverteiler & VerbrauchserfassungHeizung & WarmwasserKosten der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA) sind umlagefähig.Art. 5 Abs. 2 VMWG
Wasser & Abwasser (Verbrauch)Wasser & AbwasserVerbrauchsabhängige Wasser- und Abwasserkosten sind nebenkostenfähig.Art. 257a und 257b OR
AllgemeinstromStromStrom für Treppenhaus, Keller, Waschküche, Aussenbeleuchtung und gemeinschaftliche Geräte.Art. 257a und 257b OR
Treppenhaus- & HausreinigungReinigungLaufende Reinigung der gemeinschaftlichen Räume samt Material.Art. 257a und 257b OR
SchädlingsbekämpfungReinigungLaufende Massnahmen sind Betriebskosten, einmalige Sanierungen nicht.Art. 257a und 257b OR
SchneeräumungUmgebung & GartenWiederkehrende Betriebskosten der Liegenschaft.Art. 257a und 257b OR
HauswartungHauswartungLohn samt Sozialabgaben für den laufenden Betrieb, nicht für Reparaturen.Art. 257a und 257b OR
Kehrichtgebühren (verbrauchsabhängig)Kehricht & EntsorgungVerbrauchsabhängige Entsorgungsgebühren sind nebenkostenfähig.Art. 257a und 257b OR
Versicherung der HeizungsanlageVersicherungenAusdrücklich als einzige Versicherungsprämie nebenkostenfähig.Art. 5 Abs. 2 lit. h VMWG
Abzüge & GutschriftenÜbrigesNegative Beträge sind Gutschriften zugunsten der Mieterschaft und reduzieren die Kosten.Art. 257b OR
Mehrwertsteuer auf einer PositionÜbrigesDie MWST gehört zur tatsächlichen Aufwendung und teilt daher die Beurteilung der Position, auf der sie erhoben wird.Art. 257b Abs. 1 OR
Kommt darauf an14 Positionen

Hier entscheidet der Inhalt, nicht die Bezeichnung. Ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht beurteilen, ob die Position zulässig ist.

PositionWas giltGrundlage
Brennerservice & HeizungswartungHeizung & WarmwasserWartung und Kontrolle sind zulässig, enthaltene Reparaturanteile nicht. Aufschlüsselung verlangen.Art. 257a OR (Abgrenzung Betrieb/Unterhalt)
Prüfung der Wasserqualität (Legionellen)Wasser & AbwasserKeine Standard-Position. Als wiederkehrende, vorgeschriebene Kontrolle vertretbar, sonst Unterhalt.Art. 257a OR
Gartenpflege & UmgebungsunterhaltUmgebung & GartenLaufende Pflege ist zulässig, Neubepflanzung und Umgestaltung nicht. Bei Unklarheit Aufschlüsselung verlangen.Art. 257a und 257b OR
Kehricht-GrundgebührKehricht & EntsorgungNicht verbrauchsabhängige Grundgebühren sind strittig, je nach Gemeinde Eigentümerlast.Art. 257a OR
Grünabfuhr & Grüngut-EntsorgungKehricht & EntsorgungKeine Standard-Position. Zulässig, wenn im Mietvertrag vereinbart und mit der laufenden Pflege verbunden.Art. 257a OR
Liftunterhalt & Serviceabonnement AufzugLift & AufzugServiceabos enthalten häufig Reparaturen. Nur Wartung und Kontrolle sind zulässig.Art. 257a OR
Radio/TV & KabelanschlussRadio, TV & KabelNur zulässig, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Die Serafe-Abgabe gehört nie dazu.Art. 257a OR (Vereinbarung erforderlich)
Waschküche, Waschmaschine & TumblerWaschkücheZulässig bei effektivem Verbrauch (Zähler, Karte). Eine Pauschale pro Wohnung ist es nicht.Art. 257a und 257b OR
Verwaltungshonorar für die AbrechnungVerwaltungNur der Aufwand für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Richtwert rund 3 Prozent.Art. 4 Abs. 3 VMWG
Versicherungsprämie (ohne nähere Angabe)VersicherungenNur die Heizungsversicherung ist zulässig. Ohne Angabe, welche Police gemeint ist, Aufschlüsselung verlangen.Art. 5 Abs. 2 lit. h VMWG
Unterhalt, Wartung & Serviceabo (ohne nähere Angabe)Unterhalt & ReparaturenZu unspezifisch: kann zulässige Betriebskosten oder unzulässige Reparaturen enthalten.Art. 257a OR, Art. 257b Abs. 2 OR
Feuerlöscher: Revision & ErsatzUnterhalt & ReparaturenDie periodische Revision ist Betrieb, der Ersatz eines Geräts ist Anschaffung und damit Vermietersache.Art. 257a OR, Art. 256 OR
Mieterwechsel- & NutzerwechselgebührÜbrigesZulässig als Ablesekosten beim eigenen Ein- oder Auszug, nicht als Pauschale für fremde Wechsel.Art. 257a OR
Sammelposition ohne AufschlüsselungÜbrigesOhne Einzelaufstellung nicht prüfbar. Es besteht Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung.Art. 257b Abs. 2 OR
Nicht zulässig15 Positionen

Diese Kosten trägt die Vermieterschaft, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

PositionWas giltGrundlage
Heizkosten für leer stehende WohnungenHeizung & WarmwasserDen Anteil leer stehender Räume trägt die Vermieterschaft, nicht die Mieterschaft.Art. 7 VMWG
Wasser-Grundgebühr (nicht verbrauchsabhängig)Wasser & AbwasserEine Grundgebühr ohne Verbrauchsbezug ist keine Aufwendung für Ihren Gebrauch, sie gehört zur Liegenschaft.Art. 257a OR
Meteorwasser- / RegenabwassergebührWasser & AbwasserÖffentliche Abgabe auf der Liegenschaft, nicht nebenkostenfähig.Art. 257a OR
StrassenbeleuchtungsgebührStromÖffentliche Abgabe, gehört nicht zu den Betriebskosten der Mietsache.Art. 257a OR
Neuanpflanzung & GartenumgestaltungUmgebung & GartenWertvermehrende oder einmalige Massnahmen sind Sache der Vermieterschaft.Art. 257a OR
Serafe-Abgabe (Radio- und Fernsehabgabe)Radio, TV & KabelWird seit 2019 direkt pro Haushalt erhoben und darf nicht über die Nebenkosten laufen.RTVG, Art. 257a OR
Allgemeine VerwaltungskostenVerwaltungBuchhaltung, Telefon, Porti und Bankspesen der Vermieterschaft sind nicht umlagefähig.Art. 4 Abs. 3 VMWG (Umkehrschluss)
GebäudeversicherungVersicherungenGehört zu den Anlagekosten der Vermieterschaft, nicht zu den Nebenkosten.Art. 257a OR
Hypothekarzinsen & KapitalkostenSteuern & öffentliche AbgabenFinanzierungskosten der Liegenschaft sind nie nebenkostenfähig.Art. 257a OR
LiegenschaftssteuerSteuern & öffentliche AbgabenSteuer auf dem Eigentum, gehört zur Vermieterschaft.Art. 257a OR
Reparatur & InstandstellungUnterhalt & ReparaturenInstandhaltung und Instandstellung trägt die Vermieterschaft, unabhängig vom Mietvertrag.Art. 256 und 257a OR
Renovation, Erneuerung & SanierungUnterhalt & ReparaturenWertvermehrende und einmalige Massnahmen sind keine Betriebskosten.Art. 257a OR
Amortisation & AbschreibungUnterhalt & ReparaturenAbschreibungen auf Anlagen sind nicht umlagefähig, ausser beim Energiespar-Contracting.Art. 257a OR, Ausnahme Art. 6c VMWG
Rückstellungen & ErneuerungsfondsUnterhalt & ReparaturenNur tatsächlich angefallene Kosten dürfen weiterbelastet werden, keine Ansparungen für später.Art. 257a OR
Periodische Kontrolle elektrischer InstallationenUnterhalt & ReparaturenGehört zur Unterhaltspflicht der Vermieterschaft.Art. 256 OR, NIV

Auf Ihrer Abrechnung steht eine Position unter einem anderen Namen? Das ist der Normalfall, jede Verwaltung formuliert anders. Die kostenlose Vorprüfung ordnet auch abweichende Bezeichnungen der richtigen Kategorie zu.

Was tun, wenn Sie unzulässige Positionen entdecken?

Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung unzulässige Positionen enthält, empfehle ich folgendes Vorgehen:

1. Nachzahlung unter Vorbehalt leisten

Zahlen Sie eine allfällige Nachforderung unter Vorbehalt. So wahren Sie Ihre Rechte, ohne in Zahlungsverzug zu geraten. Vermerken Sie bei der Überweisung ausdrücklich: «Zahlung unter Vorbehalt der Richtigkeit der Abrechnung».

2. Schriftlich beanstanden

Beanstanden Sie die unzulässigen Positionen schriftlich per Einschreiben bei Ihrem Vermieter oder der Verwaltung. Listen Sie jede beanstandete Position einzeln auf und begründen Sie, warum sie unzulässig ist. Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung

3. Zu viel Bezahltes zurückfordern

Je nach Rechtsgrundlage können Sie unzulässig verrechnete Beträge unterschiedlich lange zurückfordern: bei fristgerechter Beanstandung bis 5 Jahre (vertraglich), bei späterer Entdeckung 3 Jahre ab Kenntnis des Fehlers (bereicherungsrechtlich), maximal 10 Jahre ab Zahlung. Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist (üblich: 30 Tage). Reagiert er nicht, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Mehr zum Rückforderungsprozess

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Sind auf Ihrer Abrechnung unzulässige Positionen?

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Häufige Fragen

Muss ich eine Position zahlen, auch wenn sie im Mietvertrag steht?
Nicht unbedingt. Selbst wenn eine Position im Mietvertrag aufgeführt ist, darf sie nur verrechnet werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist und einen direkten Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache hat. Pauschale Aufschläge ohne Nachweis sind unzulässig.
Wie erkenne ich unzulässige Positionen auf meiner Abrechnung?
Vergleichen Sie jede Position mit den im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten. Prüfen Sie, ob Reparaturen, Investitionen oder Verwaltungskosten über 3 % der übrigen Nebenkosten (ohne Heizung/Warmwasser) enthalten sind, das sind die häufigsten unzulässigen Posten.
Welche unzulässigen Positionen kommen am häufigsten vor?
Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, überhöhte Verwaltungskosten, Wasser-Grundgebühren sowie Investitionen in die Gebäudesubstanz (z. B. Fassadensanierung) werden am häufigsten fälschlicherweise als Nebenkosten verrechnet.