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Nebenkosten zu hoch — was Sie jetzt tun können.

Sind Ihre Nebenkosten zu hoch? Das bedeutet nicht automatisch, dass die Abrechnung korrekt ist. Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind häufig — viele Mieterinnen und Mieter zahlen Jahr für Jahr zu viel.

Wie hoch dürfen Nebenkosten sein?

Das Schweizer Mietrecht kennt keine gesetzliche Obergrenze für Nebenkosten. Entscheidend ist: Es dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden (OR Art. 257b). Der Vermieter darf keinen Gewinn erzielen. Verwaltungskosten dürfen für die meisten Nebenkosten maximal 2–3 % betragen (nicht der Nettomiete) — gemäss BWO-Mitteilung 32 Nr. 12. Eine Ausnahme gilt für Heizungs- und Warmwasserkosten: Hier sind sämtliche tatsächlichen Verwaltungskosten verrechenbar (Art. 5 VMWG).

Das bedeutet: Auch wenn Ihre Nebenkosten hoch erscheinen, müssen sie im Einzelfall geprüft werden. Hohe Kosten können berechtigt sein — oder auf Fehler hinweisen.

Die 7 häufigsten Gründe für zu hohe Nebenkosten

  1. Unzulässige Positionen: Reparaturen, Sanierungen oder Rückstellungen werden auf die Mieterschaft übertragen — obwohl das gesetzlich nicht erlaubt ist.
  2. Verwaltungskosten über 3 %: Die Verwaltungspauschale übersteigt den branchenüblichen Richtwert von 2–3 % bei den meisten Nebenkosten.
  3. Falscher Verteilschlüssel: Kosten werden nach einem Schlüssel verteilt, der nicht dem Mietvertrag entspricht — z. B. nach Wohnfläche statt nach Verbrauch.
  4. Positionen ohne Vertragsgrundlage: Es werden Nebenkosten abgerechnet, die im Mietvertrag nicht vereinbart sind (OR Art. 257a).
  5. Leerstandskosten: Die Kosten für leer stehende Wohnungen werden auf die übrigen Mieter verteilt, anstatt vom Vermieter getragen zu werden.
  6. Rechenfehler: Falsche Summen, doppelte Positionen oder fehlende Akontozahlungen führen zu überhöhten Nachforderungen.
  7. Überhöhte Einzelpositionen: Einzelne Kostenpositionen (Hauswart, Gartenpflege, Lift) liegen deutlich über den marktüblichen Preisen. Vermieter unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot — exorbitante Kosten können auch dann angefochten werden, wenn die Position grundsätzlich zulässig ist.

Häufigster Einzelfall: Hauswartung

Hauswartungskosten sind in der Praxis einer der häufigsten Streitpunkte. Viele Vermieter rechnen Tätigkeiten als Hauswartung ab, die rechtlich nicht hineingehören:

  • Wohnungsabgaben und -übergaben
  • Wohnungsbesichtigungen
  • Reparaturen in einzelnen Wohnungen
  • Koordination/Beaufsichtigung von Handwerkern
  • Pikettdienst (24-Stunden-Service)
  • Telefondienst für Reparaturmeldungen
  • Kommunikation/Sitzungen mit der Verwaltung
  • Leerstandsbewirtschaftung

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Abrechnung prüfen

Was können Sie konkret tun?

  1. Abrechnung prüfen: Gehen Sie die Abrechnung Punkt für Punkt durch — oder lassen Sie sie automatisiert prüfen.
  2. Mietvertrag abgleichen: Prüfen Sie, welche Positionen im Mietvertrag vereinbart sind. Mehr dazu unter Nebenkostenabrechnung selbst prüfen.
  3. Unzulässige Positionen identifizieren: Vergleichen Sie mit der Liste der unzulässigen Positionen.
  4. Belege einfordern: Sie haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen (OR Art. 257b Abs. 2).
  5. Schriftlich beanstanden: Wenn Sie Fehler finden, senden Sie eine schriftliche Beanstandung per Einschreiben an Ihren Vermieter.

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Häufige Fragen

Ab wann gelten Nebenkosten als zu hoch?
Es gibt keine fixe gesetzliche Obergrenze. Nebenkosten gelten dann als zu hoch, wenn sie über dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen liegen, unzulässige Positionen enthalten oder der Verteilschlüssel fehlerhaft ist. Als Richtwert: CHF 200-250 pro Monat für eine 3-Zimmer-Wohnung sind im Schweizer Durchschnitt üblich.
Kann ich meine Nebenkosten mit anderen Mietern vergleichen?
Ja, Sie können bei der Verwaltung Einsicht in die Gesamtabrechnung verlangen (OR Art. 257b Abs. 2). Zudem können Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband wenden, um Vergleichswerte zu erhalten.
Was, wenn der Vermieter eine Korrektur verweigert?
Wenn der Vermieter nicht auf Ihre Beanstandung reagiert oder eine Korrektur ablehnt, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsbehörde wenden. Diese prüft den Fall und kann eine Einigung herbeiführen.