Ein Zwischenzeugnis können Sie in der Schweiz während des laufenden Arbeitsverhältnisses bei berechtigtem Interesse verlangen (OR Art. 330a), an das aber keine hohen Anforderungen gestellt werden. Es enthält dieselben Bausteine wie das Schlusszeugnis, Funktion, Leistung, Verhalten, ist aber im Präsens verfasst und dient als wichtiger Referenzpunkt für später.
Wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist
- Wechsel der vorgesetzten Person oder Reorganisation.
- Vor einer Bewerbung oder internen Veränderung.
- Nach längerer Zeit ohne dokumentierte Beurteilung.
Ein Zwischenzeugnis ist Ihr Referenzpunkt fürs Schlusszeugnis. Ich prüfe, ob es stark genug formuliert ist, bevor es zu spät ist.
Jetzt zur kostenlosen VorprüfungReferenzpunkt fürs Schlusszeugnis
Ein einmal erteiltes, gutes Zwischenzeugnis wirkt nach: Das spätere Schlusszeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen. Deshalb lohnt es sich, ein Zwischenzeugnis früh prüfen zu lassen und Schwächen rechtzeitig korrigieren zu lassen.
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