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Das Zwischenzeugnis, Anspruch und Wirkung.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis. Es ist im Präsens verfasst, und es bindet das spätere Schlusszeugnis.

Ein Zwischenzeugnis können Sie in der Schweiz während des laufenden Arbeitsverhältnisses bei berechtigtem Interesse verlangen (Art. 330a OR), an das aber keine hohen Anforderungen gestellt werden. Es enthält dieselben Bausteine wie das Schlusszeugnis, ist im Präsens verfasst, und es bindet die spätere Beurteilung nach oben.

Die Sperrwirkung, und warum sie der eigentliche Grund ist

Die meisten verlangen ein Zwischenzeugnis, weil sie sich bewerben wollen. Der grössere Nutzen liegt woanders: Ein einmal erteiltes, gutes Zwischenzeugnis bindet das spätere Schlusszeugnis. Es darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen.

Damit kehrt sich die Beweislage um. Ohne Zwischenzeugnis stehen Sie am Ende vor einer Note, gegen die Sie schwer ankommen. Mit einem guten Zwischenzeugnis in der Hand muss der Arbeitgeber darlegen, was sich seither verschlechtert haben soll. Das ist im Streitfall mehr wert als jedes Mitarbeitergespräch.

Der richtige Zeitpunkt

Die Faustregel lautet: solange die Person noch da ist, die Ihre Arbeit wirklich beurteilen kann. Nach einem Vorgesetztenwechsel schreibt jemand über Sie, der Sie nie hat arbeiten sehen, und greift dafür auf Aktennotizen zurück, die Sie nicht kennen.

  • Wechsel der vorgesetzten Person, der klassische und stärkste Anlass.
  • Reorganisation oder Funktionswechsel, auch intern.
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Arbeitgebers. Wer zuwartet, steht im schlimmsten Fall vor einer Firma, die es nicht mehr gibt, und dann gibt es gar kein Zeugnis mehr.
  • Vor einem längeren Unterbruch, etwa Mutterschaft, unbezahltem Urlaub oder Weiterbildung.
  • Nach einem grossen abgeschlossenen Projekt, solange der Erfolg noch frisch und zuschreibbar ist.

Ein Zwischenzeugnis ist Ihr Referenzpunkt fürs Schlusszeugnis. Ich prüfe, ob es stark genug formuliert ist, bevor es zu spät ist.

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Die drei Zeugnisarten im Vergleich

ArtZeitformInhalt
ZwischenzeugnisPräsensFunktion, Aufgaben, Leistung, Verhalten. Kein Austrittsdatum, oft ohne Schlussformel, dafür mit Ausblick.
SchlusszeugnisPräteritumDasselbe, dazu Austrittsdatum und Schlussformel.
ArbeitsbestätigungPräteritumNur Art und Dauer der Tätigkeit. Leistung und Verhalten sind hier nicht geschuldet, ihr Fehlen ist also kein Mangel.

Die Arbeitsbestätigung erhalten Sie nur, wenn Sie sie ausdrücklich verlangen. Sie ist im Umlauf eher ein Warnsignal, weil Leserinnen sich fragen, warum Leistung und Verhalten fehlen. Verlangen Sie sie nur mit gutem Grund.

Was Sie mit dem Zwischenzeugnis tun sollten

Lesen, bevor Sie es ablegen. Ein Zwischenzeugnis, das Sie ungeprüft in den Ordner legen, verliert seinen ganzen Wert: Sie merken die schwache Formulierung erst Jahre später, wenn niemand mehr etwas ändern will. Jetzt dagegen sitzt die beurteilende Person noch zwei Türen weiter und hat kein Interesse an einem Streit.

Prüfen Sie deshalb dieselben fünf Punkte wie beim Schlusszeugnis, vor allem die Zufriedenheitsformel und die Vollständigkeit der Verhaltensbeurteilung. Was Sie jetzt korrigieren lassen, steht in ein paar Jahren im Schlusszeugnis wieder da.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ja. Nach Art. 330a OR können Sie jederzeit ein Zeugnis verlangen, auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Üblich ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, etwa einen Vorgesetztenwechsel oder eine Reorganisation. An dieses Interesse werden aber keine hohen Anforderungen gestellt.
Was ist der Unterschied zum Schlusszeugnis?
Das Zwischenzeugnis wird während der Anstellung ausgestellt und im Präsens formuliert («erledigt», «verhält sich»). Das Schlusszeugnis kommt am Ende und steht im Präteritum, dazu mit Austrittsdatum und Schlussformel. Inhaltlich enthalten beide Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Muss das Schlusszeugnis zum Zwischenzeugnis passen?
Ja, im Wesentlichen. Das spätere Schlusszeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen als ein zuvor erteiltes Zwischenzeugnis. Will der Arbeitgeber abweichen, muss er darlegen, was sich seither verschlechtert hat. Das ist die eigentliche Stärke eines Zwischenzeugnisses.
Wann sollte ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Am besten solange die Person, die Ihre Arbeit tatsächlich beurteilen kann, noch da ist. Ein Vorgesetztenwechsel ist der klassische Anlass: Danach schreibt jemand über Sie, der Sie nie hat arbeiten sehen. Ebenso vor einer Reorganisation, vor einem längeren Unterbruch oder wenn Ihre Firma in Schwierigkeiten steckt.
Denkt mein Arbeitgeber, dass ich kündigen will?
Diese Sorge ist verbreitet und nicht unbegründet, ein Zwischenzeugnis wird gelegentlich als Bewerbungssignal gelesen. Nennen Sie deshalb einen sachlichen Anlass: Vorgesetztenwechsel, Funktionswechsel, Reorganisation oder Abschluss eines grossen Projekts. Das ist ehrlich, üblich und nimmt der Bitte die Brisanz.
Wie oft kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Es gibt keine feste Obergrenze, aber der Anspruch darf nicht missbräuchlich ausgeübt werden. Ein Zwischenzeugnis pro sachlichem Anlass ist unproblematisch. Jährlich ohne Grund eines zu verlangen, wäre es nicht.