Ein Zwischenzeugnis können Sie in der Schweiz jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen (OR Art. 330a). Es enthält dieselben Bausteine wie das Schlusszeugnis — Funktion, Leistung, Verhalten — ist aber im Präsens verfasst und dient als wichtiger Referenzpunkt für später.
Wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist
- Wechsel der vorgesetzten Person oder Reorganisation.
- Vor einer Bewerbung oder internen Veränderung.
- Nach längerer Zeit ohne dokumentierte Beurteilung.
Ein Zwischenzeugnis ist Ihr Referenzpunkt fürs Schlusszeugnis. Ich prüfe, ob es stark genug formuliert ist — bevor es zu spät ist.
Arbeitszeugnis jetzt prüfenReferenzpunkt fürs Schlusszeugnis
Ein einmal erteiltes, gutes Zwischenzeugnis wirkt nach: Das spätere Schlusszeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen. Deshalb lohnt es sich, ein Zwischenzeugnis früh prüfen zu lassen und Schwächen rechtzeitig korrigieren zu lassen.
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