Hinweis: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Anwalt, an die Schuldenberatungsstelle oder an die kantonale Rechtsauskunftsstelle.
Die kurze Antwort: Was Sie schulden und was nicht
Geschuldet sind in der Regel:
- Die Hauptforderung, sofern berechtigt und nicht verjährt
- Verzugszins von 5 % p. a. ab Eintritt des Verzugs (Art. 104 OR) — ein höherer Zinssatz nur, wenn er vertraglich vereinbart wurde
- Vertraglich vereinbarte Mahngebühren, die in den AGB des Gläubigers konkret in Franken beziffert sind
In der Regel NICHT geschuldet sind:
- Verzugsschaden ohne konkreten, bezifferbaren Nachweis (Art. 106 OR)
- Inkasso- und Bearbeitungsgebühren des Inkassobüros
- Bonitätsprüfungs- und Adressnachforschungskosten
- Dossiereröffnungs- und Rechtsberatungskosten des Inkassobüros
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Inkassoschreiben jetzt prüfen lassenWarum so viele Aufschläge nicht geschuldet sind
Der Verzugsschaden nach Art. 106 OR setzt voraus, dass der Gläubiger einen konkreten, bezifferbaren Schaden nachweist — der Verzugszins deckt grundsätzlich bereits den finanziellen Nachteil aus dem Verzug ab. Inkasso- und Bearbeitungskosten gehören gemäss Art. 27 Abs. 2 SchKG zum Geschäftsrisiko des Gläubigers und dürfen nicht auf den Schuldner überwälzt werden. Mahngebühren wiederum brauchen eine AGB-Grundlage, die den Betrag in Franken beziffert — eine vage Klausel reicht nicht. Mehr zum Verzugsschaden.
Was Sie konkret tun sollten
- Grundforderung prüfen. Ist die Forderung berechtigt und noch nicht verjährt? Selbst prüfen / Verjährung.
- Verzugszins nachrechnen. 5 % p. a. auf die Hauptforderung ab Eintritt des Verzugs.
- Mahngebühren prüfen. Stehen sie in den AGB des Gläubigers, in Franken beziffert? Mehr zu Mahngebühren.
- Unzulässige Aufschläge bestreiten — schriftlich per Einschreiben beim Inkassobüro.
- Bei Betreibung: Rechtsvorschlag bzw. Teilrechtsvorschlag innert 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Rechtsvorschlag erheben · Betreibung — was tun?
Sonderfälle
- Forderung nie verursacht (Identitätsmissbrauch oder Verwechslung): die gesamte Forderung schriftlich bestreiten und Nachweis verlangen. Bestreitungs-Vorlage.
- Alte Forderung (mehrere Jahre): könnte verjährt sein. Verjährung prüfen.
- Zahlungsbefehl bereits zugestellt: sofort Rechtsvorschlag innert 10 Tagen. Betreibung · Rechtsvorschlag.
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