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Arbeitszeugnis Schweiz — Aufbau und Pflichtinhalt.

Ein qualifiziertes Zeugnis folgt einem festen Aufbau. Fehlt ein Pflichtinhalt, ist das Zeugnis unvollständig — und das ist selbst eine Aussage.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in der Schweiz folgende Pflichtinhalte enthalten: Personalien, Art und Dauer der Anstellung, Funktionsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Schlussformel sowie Datum und Unterschrift. Grundlage ist OR Art. 330a.

Der Aufbau eines Vollzeugnisses

  1. Titel & Personalien — Name, ggf. Geburtsdatum.
  2. Art und Dauer — Funktion, Ein- und Austrittsdatum.
  3. Funktions- und Aufgabenbeschreibung — konkret, individuell.
  4. Leistungsbeurteilung — Qualität und Quantität, mit Note.
  5. Verhaltensbeurteilung — gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden.
  6. Schlussformel — Austrittsgrund, Bedauern, Dank, Zukunftswünsche.
  7. Ort, Datum, rechtsgültige Unterschrift.

Fehlt in Ihrem Zeugnis ein Baustein? Ich sage Ihnen, welcher — und ob das Fehlen ein blosser Formfehler oder eine versteckte Botschaft ist.

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Rechtsgrundlage: OR Art. 330a

«Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.» Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend, vollständig und klar sein.

Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung?

Verlangen Sie im Zweifel ein qualifiziertes Vollzeugnis. Eine blosse Arbeitsbestätigung (nur Art und Dauer, keine Bewertung) ist sinnvoll, wenn eine Bewertung eher schaden würde — aber sie ist die Ausnahme, nicht die Regel.

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Ist Ihr Zeugnis vollständig?

Ich prüfe, ob alle Pflichtinhalte nach OR Art. 330a vorhanden sind — und ob eine fehlende Verhaltensnote oder Schlussformel eine versteckte Botschaft ist. In 60 Sekunden, für CHF 4.90.

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Häufige Fragen

Was muss in einem Arbeitszeugnis in der Schweiz stehen?
Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine konkrete Funktionsbeschreibung, die Leistungs- und die Verhaltensbeurteilung, eine Schlussformel sowie Datum und rechtsgültige Unterschrift.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung?
Das Vollzeugnis (qualifiziert) enthält eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Die Arbeitsbestätigung (einfaches Zeugnis) nennt nur Art und Dauer der Anstellung — ohne Bewertung. Auf ein Vollzeugnis haben Sie nach OR Art. 330a Anspruch.
Muss die Funktion detailliert beschrieben sein?
Ja. Eine auffällig knappe oder generische Aufgabenbeschreibung ist ein Qualitätsmangel — bei einer verantwortungsvollen Tätigkeit sogar ein Warnsignal.