Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in der Schweiz folgende Pflichtinhalte enthalten: Personalien, Art und Dauer der Anstellung, Funktionsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Schlussformel sowie Datum und Unterschrift. Grundlage ist OR Art. 330a.
Der Aufbau eines Vollzeugnisses
- Titel & Personalien — Name, ggf. Geburtsdatum.
- Art und Dauer — Funktion, Ein- und Austrittsdatum.
- Funktions- und Aufgabenbeschreibung — konkret, individuell.
- Leistungsbeurteilung — Qualität und Quantität, mit Note.
- Verhaltensbeurteilung — gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden.
- Schlussformel — Austrittsgrund, Bedauern, Dank, Zukunftswünsche.
- Ort, Datum, rechtsgültige Unterschrift.
Fehlt in Ihrem Zeugnis ein Baustein? Ich sage Ihnen, welcher — und ob das Fehlen ein blosser Formfehler oder eine versteckte Botschaft ist.
Arbeitszeugnis jetzt prüfenRechtsgrundlage: OR Art. 330a
«Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.» Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend, vollständig und klar sein.
Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung?
Verlangen Sie im Zweifel ein qualifiziertes Vollzeugnis. Eine blosse Arbeitsbestätigung (nur Art und Dauer, keine Bewertung) ist sinnvoll, wenn eine Bewertung eher schaden würde — aber sie ist die Ausnahme, nicht die Regel.
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