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Arbeitszeugnis korrigieren lassen — Ihr Recht und das Vorgehen.

Sie haben Anspruch auf ein korrektes Zeugnis. So verlangen Sie eine Änderung — und so schnell wissen Sie, ob sich das lohnt.

Sie können Ihr Arbeitszeugnis korrigieren lassen, wenn es unwahr, unvollständig, unklar oder nicht wohlwollend ist (OR Art. 330a). Das Vorgehen: Schwachstellen benennen, schriftlich mit Frist eine Korrektur verlangen, bei Verweigerung an die Schlichtungsbehörde. Am besten starten Sie mit einer präzisen Prüfung.

In drei Schritten zum korrigierten Zeugnis

  1. Prüfen — was ist tatsächlich zu tief bewertet, unklar oder codiert?
  2. Korrektur verlangen — schriftlich, sachlich, mit konkreten Änderungswünschen und Frist.
  3. Durchsetzen — bei Verweigerung Schlichtungsbehörde bzw. Arbeitsgericht.

Ich prüfe Ihr Zeugnis in 60 Sekunden und erstelle auf Wunsch direkt das begründete Korrekturschreiben — mit Ihren Positionen und Bezug auf OR Art. 330a.

Jetzt prüfen — CHF 4.90

Warum ein begründetes Schreiben besser wirkt

Ein Arbeitgeber reagiert eher auf eine sachliche, rechtlich begründete Aufforderung als auf eine pauschale Beschwerde. Deshalb benenne ich in Ihrem Korrekturschreiben jede Stelle einzeln, erkläre den Mangel (Klarheit, Wohlwollen, Vollständigkeit) und formuliere die gewünschte Änderung — versandfertig, Sie müssen es nur noch absenden.

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Zuerst prüfen, dann korrigieren.

Bevor Sie eine Korrektur verlangen, wissen Sie genau, was zu ändern ist. Ich prüfe Ihr Zeugnis für CHF 4.90 und erstelle das begründete Korrekturschreiben für CHF 3.90 — versandfertig.

Arbeitszeugnis jetzt prüfen

Häufige Fragen

Kann ich mein Arbeitszeugnis korrigieren lassen?
Ja. Nach OR Art. 330a haben Sie Anspruch auf ein wahres, wohlwollendes, vollständiges und klares Zeugnis. Erfüllt es das nicht, können Sie eine Korrektur verlangen — schriftlich, sachlich und mit Frist.
Was kostet es, ein Arbeitszeugnis prüfen zu lassen?
Meine Prüfung kostet CHF 4.90: Gesamtnote, versteckte Codes und Vollständigkeit in 60 Sekunden. Das versandfertige Korrekturschreiben gibt es für CHF 3.90 zusätzlich.
Wie fechte ich ein Arbeitszeugnis an?
Benennen Sie die konkreten Stellen, verlangen Sie schriftlich eine Korrektur mit Frist. Reagiert der Arbeitgeber nicht, gelangen Sie an die kantonale Schlichtungsbehörde bzw. das Arbeitsgericht.