Bei einem schlechten Arbeitszeugnis gehen Sie in drei Schritten vor: die Schwachstellen und Codes präzise benennen, schriftlich mit Frist eine Korrektur verlangen und bei Verweigerung die Schlichtungsbehörde anrufen. Wichtig: Für eine unterdurchschnittliche Note trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
Zuerst: Ist es wirklich schlecht?
Der häufigste Irrtum geht in beide Richtungen. Manche Zeugnisse lesen sich freundlich und sind es nicht, weil ein einziges fehlendes Wort die Note um eine Stufe senkt. Andere wirken kühl, sind aber sachlich korrekt und völlig in Ordnung.
Entscheidend ist die Zufriedenheitsformel. «Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» ist die Spitze, «zu unserer Zufriedenheit» ohne Zusätze liegt bei genügend. Zwischen diesen beiden Sätzen liegen im Alltag zwei bis drei Notenstufen, und der Unterschied besteht aus zwei Wörtern.
Beispiel: ein schwaches Zeugnis im Klartext
«Herr M. hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt und war stets pünktlich. Er war gesellig und bei den Kollegen beliebt. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»
Gelesen im Klartext: nur genügende Leistung (kein «stets», kein «volle»), «pünktlich» als einziges echtes Lob, «gesellig», das teilweise als Anspielung gelesen wird, aber umstritten und nicht belegt ist, keine Verhaltensnote gegenüber Vorgesetzten und eine kühle Schlussformel ohne Dank und ohne Bedauern.
Bemerkenswert ist hier weniger, was steht, als was fehlt. Die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten ist ein Pflichtinhalt. Fehlt sie, ist das Zeugnis unvollständig, und Unvollständigkeit ist ein eigenständiger Korrekturgrund, unabhängig von der Note.
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Das ist der Punkt, der in den meisten Ratgebern fehlt und der praktisch alles entscheidet. Als Normqualifikation gilt in der Schweiz die Beurteilung «gut». Daraus folgt eine Zweiteilung (Art. 8 ZGB):
- Ihr Zeugnis ist schlechter als «gut». Dann muss der Arbeitgeber belegen, warum. Das ist Ihre starke Position, denn schriftliche Belege für eine schwache Leistung existieren oft gar nicht.
- Sie wollen besser als «gut». Dann müssen Sie belegen, warum. Dafür brauchen Sie Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche, Lob per E-Mail, Boni oder Beförderungen.
Praktisch heisst das: Der Weg von «genügend» auf «gut» ist deutlich aussichtsreicher als der von «gut» auf «sehr gut». Wer ein durchschnittliches Zeugnis auf Bestnote heben will, sollte das wissen, bevor er Zeit investiert.
So verlangen Sie eine Korrektur
- Stellen sammeln und begründen. Nicht «das Zeugnis ist schlecht», sondern: diese Formulierung, dieser Mangel, diese gewünschte Fassung. Ordnen Sie jede Stelle einem der vier Grundsätze zu, also unwahr, nicht wohlwollend, unvollständig oder unklar.
- Schriftlich und mit Frist. Sachlich formuliert, mit einer angemessenen Frist von zwei bis drei Wochen, am besten per Einschreiben. Legen Sie Ihre Belege bei, wenn Sie eine bessere Note als «gut» verlangen.
- Bei Verweigerung weitergehen. Kantonale Schlichtungsbehörde beziehungsweise Arbeitsgericht. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 ist das Verfahren kostenlos.
Was Sie besser nicht fordern
Einen Wortlaut, den Sie selbst diktieren. Der Arbeitgeber schuldet ein wahres Zeugnis, nicht Ihr Wunschzeugnis. Die Formulierungshoheit liegt bei ihm, solange das Ergebnis den vier Grundsätzen genügt. Konkrete Vorschläge sind hilfreich, ein Ultimatum zum Wortlaut ist es nicht.
Ebenso wenig durchsetzbar ist die Streichung von etwas Wahrem, das für die Gesamtwürdigung wesentlich ist. Die Wahrheit geht dem Wohlwollen vor. Was dagegen sachfremd ist, etwa Krankheit oder eine Lohnpfändung, hat im Zeugnis ohnehin nichts verloren.
Ein sachlich begründetes Schreiben wirkt deshalb besser als eine pauschale Beschwerde. In Ihrem Korrekturschreiben benenne ich jede Stelle einzeln, erkläre den Mangel und formuliere die gewünschte Änderung, versandfertig mit Bezug auf Art. 330a OR.
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