Bei einem schlechten Arbeitszeugnis gehen Sie in drei Schritten vor: die Schwachstellen und Codes präzise benennen, schriftlich mit Frist eine Korrektur verlangen und bei Verweigerung die Schlichtungsbehörde anrufen. Wichtig: Für eine unterdurchschnittliche Note trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
Beispiel: schwaches Zeugnis im Klartext
«Herr M. hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt und war stets pünktlich. Er war gesellig und bei den Kollegen beliebt. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»
Gelesen im Klartext: nur genügende Leistung (Note 3, kein «volle/stets»), «pünktlich» als einziges echtes Lob, «gesellig» als möglicher Alkoholhinweis, keine Verhaltensnote gegenüber Vorgesetztenund eine kühle Schlussformel ohne Dank und Bedauern.
Sie sind unsicher, wie schlecht Ihr Zeugnis wirklich ist? Ich lese es Zeile für Zeile und sage Ihnen die echte Gesamtnote.
Arbeitszeugnis jetzt prüfenSo verlangen Sie eine Korrektur
- Auffällige Stellen sammeln und begründen (Note, Codes, fehlende Inhalte).
- Sachlich und schriftlich eine konkrete Korrektur verlangen, mit Frist.
- Bei Verweigerung: kantonale Schlichtungsbehörde bzw. Arbeitsgericht.
Das passende Korrekturschreiben — mit Ihren Positionen und Bezug auf OR Art. 330a — erstelle ich Ihnen versandfertig.
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