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Schlechtes Arbeitszeugnis — was tun?

Ein schwaches oder codiertes Zeugnis müssen Sie nicht hinnehmen. So erkennen Sie es und verlangen wirksam eine Korrektur.

Bei einem schlechten Arbeitszeugnis gehen Sie in drei Schritten vor: die Schwachstellen und Codes präzise benennen, schriftlich mit Frist eine Korrektur verlangen und bei Verweigerung die Schlichtungsbehörde anrufen. Wichtig: Für eine unterdurchschnittliche Note trägt der Arbeitgeber die Beweislast.

Beispiel: schwaches Zeugnis im Klartext

«Herr M. hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt und war stets pünktlich. Er war gesellig und bei den Kollegen beliebt. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»

Gelesen im Klartext: nur genügende Leistung (Note 3, kein «volle/stets»), «pünktlich» als einziges echtes Lob, «gesellig» als möglicher Alkoholhinweis, keine Verhaltensnote gegenüber Vorgesetztenund eine kühle Schlussformel ohne Dank und Bedauern.

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So verlangen Sie eine Korrektur

  1. Auffällige Stellen sammeln und begründen (Note, Codes, fehlende Inhalte).
  2. Sachlich und schriftlich eine konkrete Korrektur verlangen, mit Frist.
  3. Bei Verweigerung: kantonale Schlichtungsbehörde bzw. Arbeitsgericht.

Das passende Korrekturschreiben — mit Ihren Positionen und Bezug auf OR Art. 330a — erstelle ich Ihnen versandfertig.

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Häufige Fragen

Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis in der Schweiz?
Erstens die konkreten Schwachstellen und Codes benennen. Zweitens sachlich eine Korrektur verlangen (schriftlich, mit Frist). Drittens bei Verweigerung an die Schlichtungsbehörde bzw. das Arbeitsgericht gelangen.
Wer trägt die Beweislast bei einem schlechten Zeugnis?
Eine durchschnittlich gute Beurteilung gilt als Normqualifikation. Erteilt der Arbeitgeber eine schlechtere Note, muss er sie grundsätzlich belegen. Behaupten Sie eine bessere, liegt die Beweislast bei Ihnen.
Kann ich ein Zeugnis anfechten?
Ja. Sie haben Anspruch auf ein wahres, wohlwollendes, vollständiges und klares Zeugnis. Erfüllt es das nicht, können Sie eine Korrektur verlangen und diese nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.