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Negative Formulierungen — Sätze, die Sie nicht akzeptieren sollten.

Manche Sätze klingen neutral, sind aber eine verdeckte Abwertung. Hier die häufigsten kritischen Formulierungen und was dahintersteckt.

Negative Formulierungen klingen oft neutral. «Hat sich stets bemüht» heisst sinngemäss, dass die Leistung nicht genügte; «zu unserer Zufriedenheit» ohne «volle» und «stets» ist nur die Note genügend. Solche verdeckten Abwertungen verletzen die Klarheitspflicht (OR Art. 330a).

Kritische Sätze und ihre Bedeutung

FormulierungWas es bedeutet
«hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt»Nur genügend (Note 3) — ohne «volle» und «stets».
«hat sich stets bemüht»Bemühen ohne Erfolg — die Leistung war mangelhaft.
«war für die Belange der Belegschaft stets ein offenes Ohr»Kann als «Unruhestifter» / Konfliktrolle gelesen werden.
«trug mit seiner geselligen Art zum Betriebsklima bei»Deutet auf übermässigen Alkoholkonsum hin.
«verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen»«Gesundes Selbstvertrauen» = überheblich / schwer führbar.
«wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute»Ohne Dank und «weiterhin viel Erfolg»: kühle, distanzierte Schlussformel.

Nicht jede kritische Formulierung ist eindeutig. Ich bewerte sie im Kontext Ihres gesamten Zeugnisses — und sage Ihnen, ob sich eine Korrektur lohnt.

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Häufige Fragen

Welche Sätze sind negativ im Arbeitszeugnis?
Typisch sind «hat sich stets bemüht» (mangelhafte Leistung), «zu unserer Zufriedenheit» ohne «volle/stets» (nur genügend) sowie Andeutungen über Geselligkeit oder «gesundes Selbstvertrauen». Sie werten verdeckt ab.
Welche Formulierungen sollten nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Alles Doppeldeutige oder verdeckt Negative verletzt die Klarheitspflicht (OR Art. 330a) und sollte nicht drinstehen — ebenso Aussagen, die das berufliche Fortkommen unnötig behindern.
Was kann ich gegen eine negative Formulierung tun?
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und klares Zeugnis. Beanstanden Sie die konkrete Stelle sachlich und verlangen Sie eine Korrektur. Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist die Schlichtungsbehörde bzw. das Gericht zuständig.