Negative Formulierungen klingen oft neutral. «Hat sich stets bemüht» heisst sinngemäss, dass die Leistung nicht genügte; «zu unserer Zufriedenheit» ohne «volle» und «stets» ist nur die Note genügend. Solche verdeckten Abwertungen verletzen die Klarheitspflicht (aus Lehre und Rechtsprechung zu OR Art. 330a).
Hier geht es um offen erkennbare, aber legale Formulierungen, die Sie trotzdem nicht hinnehmen sollten. Für codierte, versteckte Botschaften und ihre Übersetzung siehe Geheimcodes; für Inhalte, die rechtlich gar nicht ins Zeugnis gehören (Krankheit, Religion, Diskriminierung), siehe Was darf nicht im Zeugnis stehen.
Kritische Sätze und ihre Bedeutung
| Formulierung | Was es bedeutet |
|---|---|
| «hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt» | Nur genügend (Note 3), ohne «volle» und «stets». |
| «hat sich stets bemüht» | Bemühen ohne Erfolg, die Leistung war mangelhaft. |
| «war für die Belange der Belegschaft stets ein offenes Ohr» | Wird teils als «Unruhestifter» / Konfliktrolle gelesen, ist aber umstritten und nicht belegt. Als Code wäre die Formulierung ohnehin unzulässig. |
| «trug mit seiner geselligen Art zum Betriebsklima bei» | Wird teils als Anspielung auf Alkohol gelesen, ist aber umstritten und nicht belegt (deutscher Zeugnismythos). Als Code wäre die Formulierung ohnehin unzulässig. |
| «verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen» | «Gesundes Selbstvertrauen» wird teils als «überheblich / schwer führbar» gelesen, ist aber umstritten und nicht belegt. Als Code wäre die Formulierung ohnehin unzulässig. |
| «wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute» | Ohne Dank und «weiterhin viel Erfolg»: kühle, distanzierte Schlussformel. |
Nicht jede kritische Formulierung ist eindeutig. Ich bewerte sie im Kontext Ihres gesamten Zeugnisses, und sage Ihnen, ob sich eine Korrektur lohnt.
Jetzt zur kostenlosen VorprüfungWahrheit vor Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wohlwollend sein, darf aber nicht unwahr werden. Bei einem Konflikt zwischen beidem hat laut Bundesgericht (BGE 136 III 510) die Wahrheit Vorrang. Eine berechtigt kritische Aussage müssen Sie hinnehmen, eine unnötig schädigende oder doppeldeutige nicht.
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