Eine gute Schlussformel enthält drei Teile: Bedauern über den Weggang, Dank für die geleistete Arbeit und Zukunftswünsche. «Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die wertvolle Arbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg» ist stark. Fehlt die Formel ganz, wird der Weggang nicht bedauert.
Die drei Bausteine
- Bedauern, «Wir bedauern ihr Ausscheiden…»
- Dank, «…danken für die geleistete Arbeit…»
- Zukunftswünsche, «…und wünschen weiterhin viel Erfolg.»
Fehlt einer dieser Teile, ist die Formel schwächer, als sie wirkt. Fehlen zwei, ist die Botschaft eindeutig. Das gilt auch dann, wenn der Rest des Zeugnisses freundlich klingt, denn die Schlussformel ist das Letzte, was eine Personalfachperson liest.
Die Abstufungen im Vergleich
| Formulierung | Wie es gelesen wird |
|---|---|
| «Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für die stets wertvolle Arbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.» | Vollständig und warm. Alle drei Teile, dazu Verstärker. Das ist die Spitze. |
| «Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die geleistete Arbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg.» | Vollständig und korrekt. Die übliche gute Formel, ohne Beanstandung. |
| «Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.» | Kein Bedauern, kein «weiterhin». Sachlich korrekt, aber merklich kühler. |
| «Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.» | Weder Dank noch Bedauern. Die kühlste übliche Variante, deutliches Signal. |
| Keine Schlussformel | Fällt sofort auf. Kein Pflichtinhalt, aber in der Schweiz so üblich, dass das Fehlen für sich spricht. |
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber fällt die Schlussformel oft kühler aus. Ich sage Ihnen, ob Ihre Formel angemessen ist, oder eine versteckte Botschaft trägt.
Jetzt zur kostenlosen VorprüfungSchlussformel bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine wohlwollende Schlussformel üblich, sofern das Verhältnis nicht zerrüttet war. Dass das Bedauern fehlt, ist in dieser Lage nachvollziehbar und für sich allein kein Mangel.
Auffällig wird es, wenn auch der Dank fehlt. Dank bezieht sich auf die geleistete Arbeit, nicht auf die Umstände des Abschieds. Wer über Jahre solide gearbeitet hat und im Zeugnis nicht einmal einen Dank findet, kann diesen mit guten Argumenten verlangen.
Was Sie verlangen können, und was nicht
Die Schlussformel ist kein gesetzlicher Pflichtinhalt nach Art. 330a OR. Nach verbreiteter Auffassung lassen sich Bedauern und Dank nicht erzwingen, weil niemand zu einer Gefühlsäusserung verpflichtet werden kann. Ein einklagbarer Anspruch auf «wir bedauern» besteht also nicht.
Praktisch heisst das aber nicht, dass Sie nichts tun können. Eine sachliche Bitte um Ergänzung wird oft erfüllt, gerade weil es den Arbeitgeber nichts kostet. Und wenn das übrige Zeugnis gut ist, die Schlussformel aber eiskalt, ist das ein Widerspruch, den Sie ansprechen sollten. Ein Zeugnis muss als Ganzes klar sein, und ein solcher Bruch verwirrt jede Leserin.
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