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Mietzinsreduktion
kostenlos berechnen.

Inklusive fertigem Musterbrief. Ohne Konto, ohne Gebühr.

«Die meisten Rechner zeigen Ihnen die grosse Zahl. Ich zeige Ihnen die, mit der Sie bei Ihrer Verwaltung auch bestehen. Manchmal ist das ernüchternd, aber es ist die Zahl, die zählt.»

David Bretscher

David Bretscher

Gründer von pruefenlassen.ch

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1Drei Zahlen eingeben
2Senkung sehen, netto
3Brief fertig ausgefüllt
Feineinstellungen: Kostensteigerung, Kündigungsfrist und Termine
KündigungstermineWelche Termine nennt Ihr Mietvertrag?

Sobald die drei ersten Felder ausgefüllt sind, erscheint hier die Rechnung, inklusive dem, was Ihre Verwaltung dagegenhalten darf.

Aktueller Referenzzinssatz: 1,25 %, seit 02.09.2025. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, Ihre Zahlen verlassen das Gerät nicht.

Zahlen bleiben im BrowserAmtliche Zahlen (BWO, BFS)Schweizer MietrechtKein KontoKostenlos

Nicht verwechseln

«Mietzinsreduktion» meint auch die Herabsetzung wegen eines Mangels an der Wohnung, etwa Baulärm, Schimmel oder ein defektes Bad. Das ist Art. 259d OR, ein anderer Rechtsgrund mit einer anderen Rechnung. Der Rechner hier behandelt ausschliesslich die Senkung wegen des gesunkenen Referenzzinssatzes.

Warum hier eine kleinere Zahl steht

Aus dem Referenzzinssatz allein ergeben sich rund 2,91 Prozent pro Viertelprozentpunkt. Das ist die Bruttosenkung, und sie stimmt, solange niemand dagegenhält. Ihre Verwaltung hält dagegen, und sie darf das:

  • 40 Prozent der Teuerung seit Ihrer letzten Anpassung (Art. 16 VMWG), gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise.
  • Die allgemeine Kostensteigerung, in der Praxis pauschal rund 0,5 Prozent pro Jahr, verhandelbar und nicht gesetzlich fixiert.
  • Wertvermehrende Investitionen, falls seither saniert wurde und das noch nicht verrechnet ist.

Je länger Ihre letzte Anpassung zurückliegt, desto mehr zehrt diese Gegenrechnung. Bei einer Anpassung von vor fünf oder sechs Jahren kann von einem Viertelprozentpunkt gar nichts übrig bleiben. Dann sagt der Rechner genau das, statt eine Zahl zu zeigen, die beim ersten Gespräch zerfällt.

Vorlage und Musterbrief, kostenlos

Die Senkung tritt nicht von selbst ein, Sie müssen sie verlangen. Dafür brauchen Sie ein Herabsetzungsbegehren, und das erzeugt der Rechner oben mit Ihren Zahlen darin: Senkungssatz, Teuerung, Kostensteigerung, alte und neue Miete, Kündigungstermin. Sie ergänzen nur noch Name, Adresse und die Angaben zur Verwaltung.

Zum Kopieren oder als Word-Dokument, ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse und ohne Gebühr. Andere verlangen dafür einen Betrag, ich nicht: Wer seine Miete zu Recht senken will, soll nicht zuerst zahlen müssen.

Der Brief nennt die Gegenrechnung ausdrücklich, also Teuerung und Kostensteigerung. Das wirkt auf den ersten Blick gegen die eigene Sache, ist aber das Gegenteil: Wer selbst vorrechnet, nimmt der Verwaltung das erste und wirksamste Gegenargument aus der Hand.

Auf den Termin achten

Das Begehren muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Verwaltung sein und wirkt auf den nächsten Kündigungstermin. Der Rechner oben nennt Ihnen beides mit Datum, sobald Sie Frist und Termine Ihres Mietvertrags gewählt haben. Massgebend ist der Zugang, nicht der Poststempel, deshalb per Einschreiben senden. Danach hat die Verwaltung 30 Tage Zeit für eine Antwort.

Lohnt sich das Warten?

Der nächste Entscheid des Bundesamts für Wohnungswesen fällt am 01. Dezember 2026. Sinkt der Satz erneut, wächst Ihr Anspruch um einen weiteren Schritt. Den aktuellen Stand und den Verlauf halte ich laufend nach.

Warten kostet allerdings auch. Jeder Monat mit zu hoher Miete ist verloren, denn eine Senkung wirkt nicht rückwirkend. Wer heute schon einen Anspruch hat, sollte ihn geltend machen und nach einer weiteren Senkung erneut.

Zwei weitere Gründe für eine tiefere Miete

Der Referenzzinssatz ist nicht der einzige Hebel. Zwei weitere Fälle kommen häufig vor, und beide rechne ich Ihnen ebenfalls kostenlos durch, samt fertigem Schreiben.

Häufige Fragen

Was ist mit «Mietzinsreduktion» gemeint?

Zwei verschiedene Dinge. Erstens die Senkung, weil der hypothekarische Referenzzinssatz gesunken ist (Art. 13 VMWG), darum geht es auf dieser Seite. Zweitens die Herabsetzung wegen eines Mangels an der Wohnung, etwa Baulärm oder Schimmel (Art. 259d OR). Das ist ein anderer Rechtsgrund mit einer ganz anderen Berechnung.

Wie viel Senkung steht mir zu?

Pro Viertelprozentpunkt, um den der Referenzzinssatz seit Ihrer letzten Anpassung gesunken ist, rund 2,91 Prozent des Nettomietzinses. Davon abzuziehen sind 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung. Was übrig bleibt, rechnet Ihnen der Rechner auf dieser Seite aus.

Bis wann muss ich das Begehren stellen?

Die Senkung wirkt auf den nächsten Kündigungstermin, und Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. Bei einer dreimonatigen Frist und einem Kündigungstermin Ende März muss das Begehren also spätestens Ende Dezember bei der Verwaltung sein. Senden Sie es per Einschreiben, damit Sie den Zugang belegen können.

Was, wenn die Verwaltung ablehnt?

Dann können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO) und Sie brauchen keine Vertretung. Reagiert die Verwaltung innert 30 Tagen gar nicht, gilt das als Ablehnung.

Wo finde ich den Referenzzinssatz meiner letzten Anpassung?

Auf dem amtlichen Formular, mit dem die Anpassung mitgeteilt wurde, oder im Mietvertrag, falls seither nie angepasst wurde. Ohne diese Zahl lässt sich nicht rechnen, denn massgebend ist die Differenz zum heutigen Satz, nicht der heutige Satz allein.

Werden meine Angaben gespeichert?

Ihre Zahlen nicht. Miete, Datum und Referenzzinssatz bleiben in Ihrem Browser, die Rechnung läuft dort. Für die Reichweitenmessung wird nur festgehalten, dass der Rechner benutzt wurde, ohne jeden Bezug zu Ihren Angaben. Ein Konto braucht es nicht.

Und wie steht es um Ihre Nebenkosten?

Wer beim Mietzins nachrechnet, hat die Nebenkostenabrechnung meist im selben Ordner. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen in wenigen Minuten, ob dort etwas nicht stimmt.

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