Die Serafe-Abgabe darf seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung verrechnet werden, auch nicht mit einer Klausel im Mietvertrag. Ein Kabelanschluss dagegen ist zulässig, sofern er im Mietvertrag ausdrücklich als Nebenkosten vereinbart wurde. Weil beides auf der Abrechnung gleich heissen kann, lohnt sich der genaue Blick.
Auf Schweizer Abrechnungen taucht diese Position unter vielen Namen auf: «Radio / TV», «TV-Gebühren», «Kabelanschluss», «Kabelfernsehen», «Antennenkosten», «Kabelnetz». Die Bezeichnung sagt Ihnen nicht, was tatsächlich dahintersteckt.
Serafe: seit 2019 nicht mehr über den Vermieter
Bis Ende 2018 wurde die Empfangsgebühr geräteabhängig erhoben und teilweise über die Liegenschaft abgerechnet. Seit dem Systemwechsel per 1. Januar 2019 zieht die Serafe die Abgabe als Haushaltabgabe direkt bei jedem Haushalt ein. Sie bekommen die Rechnung also ohnehin persönlich zugestellt.
Daraus folgt: Erscheint dieselbe Abgabe zusätzlich auf Ihrer Nebenkostenabrechnung, zahlen Sie zweimal. Diese Position ist unzulässig, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Nebenkosten setzen tatsächliche Aufwendungen der Vermieterschaft für den Gebrauch der Sache voraus (Art. 257a OR), und eine Abgabe, die Ihnen direkt in Rechnung gestellt wird, gehört nicht dazu.
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Jetzt zur kostenlosen VorprüfungKabelanschluss: zulässig, aber nur mit Vereinbarung
Der Anschluss ans Kabelnetz ist eine Leistung, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängt, und damit grundsätzlich nebenkostenfähig. Es gilt aber die allgemeine Regel für alle Nebenkosten: Sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln vereinbart sein. Eine Sammelklausel wie «Nebenkosten gemäss Abrechnung» genügt nicht.
Steht der Kabelanschluss nicht im Mietvertrag, ist die Position auch dann nicht geschuldet, wenn die Liegenschaft tatsächlich einen Sammelvertrag hat.
So unterscheiden Sie die beiden
- Höhe pro Jahr: Die Serafe-Abgabe ist ein fester Betrag pro Haushalt und Jahr. Ein Kabelanschluss wird pro Wohnung verrechnet und liegt in der Regel deutlich darunter.
- Verteilung:Wird der Betrag durch die Anzahl Anschlüsse geteilt (etwa «CHF 979.45 auf 8 Anschlüsse»), spricht das für einen Sammelvertrag ans Kabelnetz.
- Wortlaut: «Kabelnetz», «Anschlussgebühr» oder ein Anbietername deuten auf den Kabelanschluss. «Radio- und Fernsehabgabe», «Empfangsgebühr», «Serafe» oder «Billag» sind eindeutig die Haushaltabgabe.
- Im Zweifel:Aufschlüsselung verlangen. Sie haben Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung und Einsicht in die Belege (Art. 257b Abs. 2 OR).
Was Sie konkret tun können
Handelt es sich eindeutig um die Serafe-Abgabe, beanstanden Sie die Position schriftlich und verlangen Sie die Streichung samt Rückzahlung. Das ist ein Widerspruch, kein blosses Nachfragen.
Ist unklar, was in der Position steckt, verlangen Sie zuerst eine Aufschlüsselung. Erst wenn Sie wissen, was verrechnet wurde, lässt sich beurteilen, ob und wie viel Sie zurückfordern können.
In beiden Fällen gilt: Reagieren Sie schriftlich und behalten Sie eine Kopie. Halten Sie die Frist ein, die auf Ihrer Abrechnung genannt ist, auch wenn eine kurze Frist Sie nicht in jedem Fall bindet.
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