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Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, wer macht das und was kostet es?

Vier Wege stehen Ihnen offen, vom kostenlosen Schlichtungsverfahren bis zur Anwältin. Welcher der richtige ist, hängt davon ab, wie viel auf dem Spiel steht und wie eilig es ist.

Die ehrliche Antwort vorweg: Für die meisten Abrechnungen brauchen Sie niemanden, der ein Honorar verlangt. Sie brauchen jemanden, der Ihnen sagt, ob sich überhaupt etwas zu holen lohnt. Erst wenn die Antwort ja lautet, stellt sich die Frage, wer weitermacht, und dann gibt es günstigere Wege als eine Anwältin.

Die vier Wege im Vergleich

WerKostenDauerGeeignet für
MieterverbandCHF 70–100/JahrTage bis WochenWer ohnehin öfter Fragen hat
Anwältin, AnwaltCHF 250–350/Std.Tage bis WochenHohe Beträge, mehrere Jahre, Streit
SchlichtungsbehördekostenlosWochen bis MonateWenn die Beanstandung erfolglos blieb
Automatische Prüfunggratis bis CHF 19.90MinutenDie erste Frage: stimmt hier etwas nicht?

Mieterinnen- und Mieterverband

Der Mieterverband ist für die meisten der naheliegende Weg. Die persönliche Mietrechtsberatung ist im Beitrag enthalten. Wie hoch dieser ist, hängt von Ihrer Kantonalsektion ab: Der MV Zürich verlangt CHF 100 pro Kalenderjahr, der MV Ostschweiz CHF 70. Dazu kommt eine Rechtsschutzversicherung für das Mietverhältnis.

Zwei Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie beitreten. Erstens ist die Beratung sofort verfügbar, die Rechtsschutzversicherung hingegen erst nach 60 Tagen Wartezeit. Wer bereits mitten in einer Auseinandersetzung steckt, kann sich also beraten lassen, aber nicht rückwirkend versichern. Zweitens sind die Beiträge und Bedingungen je nach Kantonalsektion unterschiedlich, prüfen Sie die Zahlen für Ihre Sektion.

Anwältin oder Anwalt

Übliche Stundenansätze in der Schweiz liegen zwischen CHF 250 und 350, spezialisierte Kanzleien verlangen auch mehr. Eine kurze Durchsicht einer Abrechnung dauert ein bis zwei Stunden, dazu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.

Rechnen Sie das gegen den strittigen Betrag. Bei einer Nachzahlung von CHF 300 kostet die Prüfung mehr als der Streitwert. Das ist keine Kritik an Anwältinnen, sondern schlichte Arithmetik: Ihr Fall ist für dieses Honorar zu klein. Umgekehrt wird eine Anwältin unverzichtbar, wenn es um mehrere Abrechnungsjahre geht, wenn gleichzeitig eine Kündigung oder Mietzinserhöhung im Raum steht, oder wenn die Verwaltung selbst anwaltlich vertreten ist.

Bevor Sie ein Honorar auslösen, lohnt sich die Frage, ob überhaupt etwas zu holen ist. Die kostenlose Vorprüfung nennt Ihnen das geschätzte Sparpotential in Franken, und wenn es nichts zu holen gibt, sagt sie auch das.

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Kein Konto, keine E-Mail-Adresse nötig, Sie sehen das Ergebnis sofort.

Schlichtungsbehörde

Der am meisten unterschätzte Weg. In Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO). Das Verfahren ist also gratis, und Sie brauchen keine Vertretung.Laut der Statistik des Bundesamts für Wohnungswesen endeten im 1. Halbjahr 2025 59 Prozent der erledigten Schlichtungsverfahren mit einer Einigung zwischen den Parteien (10'825 von 18'349 Verfahren).

Zwei Vorbehalte. Nach Art. 115 Abs. 1 ZPO können bei bös- oder mutwilliger Prozessführung doch Kosten auferlegt werden. Und im Schlichtungsverfahren werden keine Parteientschädigungen gesprochen (Art. 113 Abs. 1 ZPO): Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, zahlen Sie diese Vertretung selbst, auch wenn Sie recht bekommen.

Wichtig für die Reihenfolge: Die Schlichtungsbehörde ist kein Prüfdienst. Sie beurteilt nicht vorab, ob Ihre Abrechnung Fehler enthält, sondern vermittelt in einem bestehenden Streit. Sie dürfen zwar direkt an sie gelangen, eine vorherige Beanstandung ist keine gesetzliche Voraussetzung. Sinnvoll ist aber der Weg über eine schriftliche Beanstandung: Ohne sie fehlt der Gegenseite die Gelegenheit einzulenken, und Ihnen fehlt der Beleg, dass Sie es versucht haben.

Automatische Prüfung

Das ist der Weg, den ich anbiete, und ich sage gerne dazu, was er leistet und was nicht. Sie laden die Abrechnung hoch, jede Position wird einzeln gegen das Obligationenrecht und die VMWG geprüft, und Sie sehen innert Minuten, ob etwas auffällt und wie viel es ungefähr ausmacht. Das kostet nichts. Die vollständige Prüfung mit Begründung, Rechtsgrundlage und dem versandfertigen Brief kostet CHF 19.90.

Was das nicht ist: Rechtsberatung. Ich vertrete Sie nicht, ich verhandle nicht mit Ihrer Verwaltung, und bei einem Verfahren vor der Schlichtungsbehörde stehe ich nicht neben Ihnen. Ein automatisches Prüftool liest ein Dokument und wendet Regeln an. Es kennt Ihre Vorgeschichte mit der Verwaltung nicht und beurteilt keine Beweislage.

Welcher Weg wann

  • Sie wissen noch gar nicht, ob etwas nicht stimmt: Erst prüfen, dann entscheiden. Dafür brauchen Sie niemanden zu bezahlen, weder Honorar noch Jahresbeitrag.
  • Es geht um CHF 100 bis 500 und eine Abrechnung: Selbst beanstanden. Ein sachlicher Brief mit den richtigen Gesetzesverweisen erledigt die meisten Fälle, ohne dass jemand Drittes eingreifen muss.
  • Die Verwaltung reagiert nicht oder lehnt ab: Schlichtungsbehörde. Kostenlos, und die blosse Einladung dorthin bewegt viele Verwaltungen zum Einlenken.
  • Es geht um mehrere Jahre oder mehrere Tausend Franken: Mieterverband oder Anwältin. Ab dieser Grössenordnung ist persönliche Beratung ihr Geld wert.
  • Es steht mehr im Raum als die Nebenkosten: Anwältin. Sobald eine Kündigung, eine Mietzinserhöhung oder ein Mangel dazukommt, gehört der Fall in eine Hand.

Drei Dinge, die Sie vorher prüfen sollten

Haben Sie schon eine Rechtsschutzversicherung?

Viele haben eine, ohne davon zu wissen, über eine Zusatzdeckung zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung oder über den Arbeitgeber. Ein Blick in die Police kostet zehn Minuten und kann alles andere erübrigen. Achten Sie dabei auf Wartefristen und darauf, ob Mietrecht eingeschlossen ist.

Läuft Ihre Frist noch?

Bevor Sie Angebote vergleichen, klären Sie, wie viel Zeit Ihnen bleibt. Die Fristen bei der Nebenkostenabrechnung entscheiden mit darüber, welcher Weg überhaupt noch offensteht.

Wie hoch ist der strittige Betrag wirklich?

Nicht die ganze Abrechnung ist strittig, sondern einzelne Positionen. Erst wenn Sie diese Zahl kennen, lässt sich beurteilen, ob sich ein Honorar lohnt. Genau diese Zahl liefert die Vorprüfung, und sie ist der Grund, warum sie am Anfang steht und nicht am Ende.

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Erst wissen, ob überhaupt etwas nicht stimmt

Bevor Sie jemanden beauftragen oder einem Verband beitreten, lohnt sich die Frage, ob Ihre Abrechnung überhaupt Auffälligkeiten enthält. Die Vorprüfung beantwortet genau das, kostenlos und in wenigen Minuten.

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Häufige Fragen

Wer kann meine Nebenkostenabrechnung prüfen?
Vier Stellen kommen in Frage: der Mieterinnen- und Mieterverband (Beratung für Mitglieder inbegriffen, Jahresbeitrag je nach Sektion CHF 70 bis 100), eine auf Mietrecht spezialisierte Anwältin (üblich sind CHF 250 bis 350 pro Stunde), die kantonale Schlichtungsbehörde (kostenlos, vermittelt aber in einem bestehenden Streit, statt vorab zu prüfen) und automatische Prüfdienste wie pruefenlassen.ch. Für eine erste Einschätzung, ob überhaupt etwas nicht stimmt, ist keine dieser Stellen zwingend nötig.
Was kostet es, eine Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen?
Beim Mieterverband ist die Beratung im Jahresbeitrag enthalten, der je nach Kantonalsektion CHF 70 bis 100 beträgt. Bei einer Anwältin kostet eine kurze Durchsicht meist ein bis zwei Stunden, also CHF 250 bis 700. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist von Gesetzes wegen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO). Die Vorprüfung auf pruefenlassen.ch kostet nichts, die vollständige Prüfung samt Briefen CHF 19.90.
Lohnt sich ein Anwalt für eine Nebenkostenabrechnung?
Bei den üblichen Beträgen selten. Geht es um CHF 200 bis 400 Nachzahlung, übersteigt ein Anwaltshonorar von zwei Stunden den strittigen Betrag. Sinnvoll wird eine Anwältin, wenn es um mehrere Jahre rückwirkend geht, wenn zusätzlich eine Kündigung oder eine Mietzinserhöhung im Raum steht, oder wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.
Ist die Schlichtungsbehörde wirklich kostenlos?
Ja. In Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO). Eine Ausnahme gilt nach Art. 115 Abs. 1 ZPO bei bös- oder mutwilliger Prozessführung. Anwaltskosten, falls Sie sich vertreten lassen, tragen Sie selbst. Die Schlichtungsbehörde ist allerdings kein Prüfdienst: Sie beurteilt nicht vorab, ob Ihre Abrechnung Fehler enthält, sondern vermittelt in einem bestehenden Streit.
Habe ich vielleicht schon eine Rechtsschutzversicherung?
Viele haben eine, ohne es zu wissen, etwa über eine Zusatzdeckung der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung oder über den Arbeitgeber. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie irgendetwas bezahlen. Achten Sie auf Wartefristen: Die im Mieterverband enthaltene Rechtsschutzversicherung greift beispielsweise erst 60 Tage nach Beitritt.