Ein gutes Arbeitszeugnis erfüllt drei Bedingungen gleichzeitig: Die Leistungsbeurteilung erreicht mindestens die Normqualifikation «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» (Note 5), alle Pflichtinhalte nach OR Art. 330a sind vorhanden, und die Schlussformel enthält Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Fehlt eine der drei, ist das Zeugnis nicht gut, auch wenn es sich beim Lesen so anfühlt.
Das Grundproblem: Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Kein Arbeitgeber schreibt «war unzuverlässig». Die Kritik steckt deshalb in Nuancen und in Auslassungen. Ein Zeugnis, das sich freundlich liest, kann trotzdem eine Note 3 tragen.
Der schnellste Test: die Leistungsformel
Suchen Sie den Satz, der Ihre Leistung beurteilt. Zwei Wörter entscheiden über die Note: die Steigerung («volle» / «vollste») und das Wort «stets».
| Note | Stufe | Steht das in Ihrem Zeugnis? |
|---|---|---|
| 6 | Sehr gut | «stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» |
| 5 | Gut (Normqualifikation) | «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» |
| 4 | Befriedigend | «zu unserer vollen Zufriedenheit» |
| 3 | Genügend | «zu unserer Zufriedenheit» |
| 2 | Ungenügend | «im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit» |
| 1 | Mangelhaft | «hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen» |
Alles ab Note 5 ist gut. Note 4 liegt bereits unter der Normqualifikation, obwohl «zu unserer vollen Zufriedenheit» im Alltagsdeutsch nach Lob klingt.
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Jetzt zur kostenlosen VorprüfungCheckliste: das muss ein gutes Zeugnis enthalten
Ein Vollzeugnis nach OR Art. 330a schuldet Ihnen diese Punkte. Gehen Sie sie einzeln durch, fehlende Punkte sind kein Versehen, sondern eine Botschaft an den nächsten Arbeitgeber.
- Personalien (Name, ggf. Geburtsdatum)
- Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Funktions- und Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung (Qualität und Quantität)
- Verhaltensbeurteilung (intern und extern)
- Schlussformel (Austrittsgrund, Bedauern, Dank, Zukunftswünsche)
- Datum und rechtsgültige Unterschrift
Ausnahme: Bei einer blossen Arbeitsbestätigung (einfaches Zeugnis) sind Leistungs- und Verhaltensbeurteilung nicht geschuldet. Dort zählen nur Personalien, Art und Dauer der Anstellung sowie Datum und Unterschrift.
Drei Auslassungen, die ein gutes Zeugnis nie hat
Der häufigste Fehler beim Selberlesen: Man prüft, was dasteht, statt zu prüfen, was fehlt. Diese drei Lücken wiegen schwerer als jede einzelne Formulierung.
- Verhaltensbeurteilung fehlt: Eine fehlende Verhaltensnote deutet auf Verhaltensprobleme hin (bewusstes Weglassen).
- Schlussformel (Dank / Bedauern / Zukunftswünsche) fehlt: Fehlende Schlussformel signalisiert, dass der Arbeitgeber den Weggang nicht bedauert.
- Bedauern über den Austritt fehlt: Kein «Wir bedauern», der Weggang war dem Arbeitgeber nicht unlieb.
Gut ist nicht dasselbe wie sehr gut
«Gut» (Note 5) ist die Normqualifikation, also das, was Ihnen bei normaler Leistung zusteht. «Sehr gut» (Note 6) ist eine Auszeichnung. Das hat Folgen für die Beweislast: Weicht Ihr Zeugnis nach unten von der Norm ab, muss der Arbeitgeber die Abweichung belegen. Wollen Sie umgekehrt von gut auf sehr gut hochkorrigieren, tragen Sie die Beweislast (Art. 8 ZGB).
Praktisch heisst das: Eine Note unter 5 ohne nachvollziehbare Grundlage ist der aussichtsreichste Ansatzpunkt für eine Korrektur. Der Sprung von 5 auf 6 ist deutlich schwerer durchzusetzen.
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