Für die übrigen Berufskosten gibt es eine Pauschale, die Sie ohne Beleg bekommen. Wer stattdessen die effektiven Kosten geltend macht, muss sie alle einzeln aufführen und belegen können. Der Vergleich lohnt sich seltener, als viele denken.
Pauschale oder effektive Berufskosten?
Sie dürfen nur eines von beidem. Hier sehen Sie, welches mehr bringt.
Geben Sie Ihren Nettolohn ein.
Warum die Pauschale bei tiefen Löhnen grosszügig ist
3 % klingt nach wenig, aber die Pauschale beträgt mindestens CHF 2'000. Bei einem Nettolohn von CHF 40'000 wären 3 % nur CHF 1'200, Sie bekommen aber die vollen CHF 2'000. Das sind effektiv 5 % Ihres Lohnes, ohne einen einzigen Beleg.
Umgekehrt ist bei CHF 4'000 Schluss. Ab einem Nettolohn von rund CHF 133'000 bringt die Prozentrechnung nichts mehr.
Was die Pauschale abdeckt
- Berufswerkzeuge und Arbeitsgeräte, inklusive EDV
- Fachliteratur
- Arbeitskleidung
- Privates Arbeitszimmer
- Mitgliederbeiträge an Berufsverbände
- Übrige für die Berufsausübung nötige Auslagen
Das bedeutet auch: Sie dürfen diese Positionen nicht zusätzlich eintragen, wenn Sie die Pauschale ankreuzen. Der Mitgliederbeitrag an den Berufsverband ist der häufigste Fall, bei dem das trotzdem passiert.
Wann sich der Wechsel lohnt
Rechnen Sie zusammen, was Sie im Jahr tatsächlich und unersetzt für Ihre Anstellung ausgegeben haben. Liegt die Summe über Ihrer Pauschale, führen Sie die Positionen einzeln auf und kreuzen die Pauschale nicht an.
Rechnen Sie dabei mit Nachfragen. Besonders das Arbeitszimmer wird geprüft, und die Bedingungen sind streng: kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, ein wesentlicher Teil der Arbeit zu Hause, ein separater und überwiegend beruflich genutzter Raum. Seit viele Arbeitgeber Homeoffice anbieten, ohne den Arbeitsplatz im Betrieb abzuschaffen, ist die erste Bedingung die schwierigste. Wie sie im Einzelfall beurteilt wird, klären Sie am besten vorab mit der Steuerverwaltung Ihrer Region, die Auskunft ist kostenlos.
Wichtig: Es geht um die Anstellung
Abziehbar sind nur Kosten, die mit Ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Ausgaben für ein eigenes Projekt, eine Nebentätigkeit auf eigene Rechnung oder eine eigene Firma gehören nicht hierher, sondern in die Formulare für selbständige Erwerbstätigkeit.
Der Nebenerwerb hat eine eigene Pauschale
Für Einkünfte aus einem Nebenerwerb gibt es zusätzlich 20 % des entsprechenden Nettolohns, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400. Wer eine kleine Zweitanstellung hat, übersieht diesen Abzug häufig.
Weiterbildungskosten sind davon getrennt und haben ein eigenes Feld mit einem eigenen, deutlich höheren Höchstbetrag, siehe Weiterbildung.
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