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Übrige Berufskosten: Pauschale oder effektive Kosten?

Sie dürfen nur eines von beidem. Die Pauschale ist bequem und bei tiefen Löhnen überraschend grosszügig, die effektiven Kosten lohnen sich nur in wenigen Fällen.

Für die übrigen Berufskosten gibt es eine Pauschale, die Sie ohne Beleg bekommen. Wer stattdessen die effektiven Kosten geltend macht, muss sie alle einzeln aufführen und belegen können. Der Vergleich lohnt sich seltener, als viele denken.

Pauschale oder effektive Berufskosten?

Sie dürfen nur eines von beidem. Hier sehen Sie, welches mehr bringt.

Geben Sie Ihren Nettolohn ein.

Warum die Pauschale bei tiefen Löhnen grosszügig ist

3 % klingt nach wenig, aber die Pauschale beträgt mindestens CHF 2'000. Bei einem Nettolohn von CHF 40'000 wären 3 % nur CHF 1'200, Sie bekommen aber die vollen CHF 2'000. Das sind effektiv 5 % Ihres Lohnes, ohne einen einzigen Beleg.

Umgekehrt ist bei CHF 4'000 Schluss. Ab einem Nettolohn von rund CHF 133'000 bringt die Prozentrechnung nichts mehr.

Was die Pauschale abdeckt

  • Berufswerkzeuge und Arbeitsgeräte, inklusive EDV
  • Fachliteratur
  • Arbeitskleidung
  • Privates Arbeitszimmer
  • Mitgliederbeiträge an Berufsverbände
  • Übrige für die Berufsausübung nötige Auslagen

Das bedeutet auch: Sie dürfen diese Positionen nicht zusätzlich eintragen, wenn Sie die Pauschale ankreuzen. Der Mitgliederbeitrag an den Berufsverband ist der häufigste Fall, bei dem das trotzdem passiert.

Wann sich der Wechsel lohnt

Rechnen Sie zusammen, was Sie im Jahr tatsächlich und unersetzt für Ihre Anstellung ausgegeben haben. Liegt die Summe über Ihrer Pauschale, führen Sie die Positionen einzeln auf und kreuzen die Pauschale nicht an.

Rechnen Sie dabei mit Nachfragen. Besonders das Arbeitszimmer wird geprüft, und die Bedingungen sind streng: kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, ein wesentlicher Teil der Arbeit zu Hause, ein separater und überwiegend beruflich genutzter Raum. Seit viele Arbeitgeber Homeoffice anbieten, ohne den Arbeitsplatz im Betrieb abzuschaffen, ist die erste Bedingung die schwierigste. Wie sie im Einzelfall beurteilt wird, klären Sie am besten vorab mit der Steuerverwaltung Ihrer Region, die Auskunft ist kostenlos.

Wichtig: Es geht um die Anstellung

Abziehbar sind nur Kosten, die mit Ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Ausgaben für ein eigenes Projekt, eine Nebentätigkeit auf eigene Rechnung oder eine eigene Firma gehören nicht hierher, sondern in die Formulare für selbständige Erwerbstätigkeit.

Der Nebenerwerb hat eine eigene Pauschale

Für Einkünfte aus einem Nebenerwerb gibt es zusätzlich 20 % des entsprechenden Nettolohns, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400. Wer eine kleine Zweitanstellung hat, übersieht diesen Abzug häufig.

Weiterbildungskosten sind davon getrennt und haben ein eigenes Feld mit einem eigenen, deutlich höheren Höchstbetrag, siehe Weiterbildung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pauschalabzug für übrige Berufskosten?
3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000. Bei einem Nettolohn von CHF 72'000 sind das CHF 2'160. Bei CHF 40'000 sind es nicht CHF 1'200, sondern CHF 2'000, weil das Minimum greift.
Was ist mit der Pauschale alles abgegolten?
Berufswerkzeuge, Fachliteratur, Arbeitskleidung, ein privates Arbeitszimmer, EDV-Kosten und Mitgliederbeiträge an Berufsverbände. Diese Positionen dürfen Sie neben der Pauschale nicht zusätzlich eintragen.
Wann lohnen sich die effektiven Kosten?
Nur wenn sie über der Pauschale liegen. Das ist selten, weil die Pauschale mindestens CHF 2'000 beträgt. Realistisch wird es bei einem echten Arbeitszimmer, teurer Fachliteratur oder Werkzeugen, die Sie selbst anschaffen müssen.
Kann ich mein Arbeitszimmer abziehen?
Nur unter strengen Bedingungen, und nur statt der Pauschale. Nach der Praxis der Steuerbehörden braucht es im Kern dreierlei: Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung, Sie erledigen einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit zu Hause, und Sie haben dafür einen separaten, überwiegend beruflich genutzten Raum. Eine Ecke im Wohnzimmer genügt nicht. Klären Sie den Einzelfall mit der Steuerverwaltung ab, bevor Sie einen grösseren Betrag eintragen.
Was gilt für einen Nebenerwerb?
Dafür gibt es einen eigenen Pauschalabzug von 20 % des Nettolohns aus dem Nebenerwerb, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2'400. Er kommt zusätzlich zur Pauschale für den Haupterwerb.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.