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Fahrkosten für den Arbeitsweg

Hier gibt es zwei verschiedene Höchstbeträge für dieselbe Zahl, und eine Bedingung fürs Auto, die leicht übersehen wird.

Abziehbar sind die notwendigen Kosten des Arbeitswegs. Was notwendig ist, bestimmt nicht Ihre Bequemlichkeit, sondern die Frage, ob der öffentliche Verkehr zumutbar gewesen wäre. Das ist der ganze Streit in diesem Feld.

Ihr Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg

Kanton und Bund haben verschiedene Höchstbeträge. Hier sehen Sie beide.

Wählen Sie Ihr Verkehrsmittel und geben Sie die Kosten ein.

Die zwei Höchstbeträge

Höchstabzug Fahrkosten

Kanton und Gemeinde

CHF 7'000

Direkte Bundessteuer

CHF 3'000

Tragen Sie trotzdem den vollen Betrag ein. Die Kürzung beim Bund erfolgt automatisch und ist keine Beanstandung.

Wer mit dem Auto pendelt, erreicht diese Grenzen schnell: 20 Kilometer einfach an 220 Tagen ergeben bereits CHF 6'160. Im Kanton geht das knapp durch, beim Bund wird auf CHF 3'000 gekürzt.

Die Ansätze

  • Velo, E-Bike, Mofa, Motorrad mit gelbem Schild: Pauschale CHF 700 im Jahr, ohne Beleg.
  • Öffentlicher Verkehr: die tatsächlichen Kosten des Abonnements für den Arbeitsweg.
  • Auto: 70 Rappen je Kilometer, nur unter der Bedingung unten.
  • Motorrad mit weissem Kontrollschild: 40 Rappen je Kilometer.

Die Bedingung fürs Auto

Autokosten werden nur anerkannt, wenn der öffentliche Verkehr unzumutbar ist. Anerkannte Gründe sind typischerweise eine fehlende oder sehr schlechte Verbindung, eine unverhältnismässig lange Fahrzeit gegenüber dem Auto, Schicht- oder Nachtarbeit, das Mitführen schweren Materials oder eine Behinderung.

Nicht anerkannt wird, dass Sie lieber Auto fahren, dass es bequemer ist oder dass Sie unterwegs Einkäufe erledigen. Das Formular fragt ausdrücklich nach dem Grund. Wer das Feld leer lässt und trotzdem Autokosten einträgt, provoziert die Kürzung.

Was bei einer Kürzung passiert

Die Steuerverwaltung ersetzt die Autokosten dann durch die Kosten des öffentlichen Verkehrs. Aus mehreren tausend Franken können so schnell achthundert werden. Der Unterschied zwischen beiden Verkehrsmitteln ist damit der grösste Betrag, der in diesem Formular auf dem Spiel steht.

Ein Kreuz, das den ganzen Abzug streicht

Schauen Sie auf Feld F Ihres Lohnausweises. Ist es angekreuzt, befördert Ihr Arbeitgeber Sie unentgeltlich zwischen Wohn- und Arbeitsort, etwa mit einem Geschäftsauto oder einem bezahlten Abonnement. Dann können Sie für den Arbeitsweg gar keinen Abzug geltend machen, denn Sie hatten keine Kosten.

Wer das übersieht und trotzdem Fahrkosten einträgt, bekommt sie vollständig gestrichen. Das ist keine Beanstandung, sondern die Folge aus dem Kreuz, das Ihr Arbeitgeber gesetzt hat.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich für Fahrkosten abziehen?
Im Kanton Bern höchstens CHF 7'000, bei der direkten Bundessteuer höchstens CHF 3'000. Sie tragen einen Betrag ein und bekommen zwei verschiedene Ergebnisse, weil der Bund seit der FABI-Vorlage tiefer kappt.
Was bekomme ich fürs Velo?
Eine Pauschale von CHF 700 im Jahr, für Fahrrad, E-Bike, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild. Sie müssen nichts belegen, und mehr gibt es auch mit einem teuren E-Bike nicht.
Darf ich Velo und ÖV zusammen abziehen?
Ja, wenn Sie beides für den Arbeitsweg nutzen, etwa mit dem Velo zum Bahnhof und weiter mit dem Zug, oder im Sommer Velo und im Winter Bahn. Rechnen Sie damit, dass die Steuerverwaltung bei dieser Kombination gelegentlich nachfragt.
Wann darf ich die Autokosten abziehen?
Nur wenn der öffentliche Verkehr für Ihren Arbeitsweg unzumutbar ist, etwa weil keine Verbindung besteht, die Fahrzeit unverhältnismässig lang wäre, Sie Schicht arbeiten oder eine Behinderung vorliegt. Geben Sie den Grund im Formular an. Ohne Begründung wird die Position regelmässig gestrichen und durch die ÖV-Kosten ersetzt.
Wie wird der Autoabzug berechnet?
Mit 70 Rappen pro Kilometer, also einfache Strecke mal zwei mal Arbeitstage. Für Motorräder mit weissem Kontrollschild sind es 40 Rappen.
Zählt das Geschäftsauto?
Wenn Ihnen der Arbeitgeber ein Geschäftsauto für den Arbeitsweg zur Verfügung stellt, gelten eigene Regeln, und der Privatanteil wird im Lohnausweis ausgewiesen. Dann ist dieses Feld in der Regel nicht für Sie.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.