Feld 5.4 der Berner Steuererklärung hat eine Hürde: Abziehbar ist nur, was 5 % Ihres Reineinkommens übersteigt. Die Wegleitung sagt, die Berechnung erfolge automatisch während der Veranlagung, also nachher. Beim Ausfüllen weiss deshalb niemand, ob sich das Sammeln der Belege lohnt. Hier rechnen Sie es vorher aus.
Lohnt sich Feld 5.4 bei Ihnen?
Abziehbar ist nur, was 5 % Ihres Reineinkommens übersteigt. Hier sehen Sie Ihre Schwelle, bevor Sie Belege suchen.
Geben Sie Ihr Reineinkommen ein, dann sehen Sie Ihre Schwelle.
Was in dieses Feld gehört
Selbst getragene Kosten, also das, was nach allen Leistungen der Krankenkasse bei Ihnen hängen bleibt:
- Franchise und Selbstbehalt, soweit tatsächlich angefallen
- Zahnbehandlung, Zahnkorrekturen, Dentalhygiene und Zahntechniker, inklusive Zahnspangen der Kinder
- Brillen und Kontaktlinsen
- Ärztlich verordnete Medikamente
- Spitalaufenthalte, Therapien, Impfungen, medizinische Apparate
Auch die Kosten Ihrer Kinder zählen, sofern Ihnen der Kinderabzug zusteht, und die Kosten von Personen, die Sie unterstützen.
Bei ärztlich attestierter Zöliakie gibt es statt des Einzelnachweises einen Pauschalabzug von CHF 2'500 pro Jahr.
Der Denkfehler mit der Franchise
Die Franchise ist keine Ausgabe. Dass Ihre bei CHF 2'500 liegt, heisst nicht, dass Sie 2'500 getragen haben. Sie ist die Obergrenze dafür, wie viel Sie selbst zahlen, und Sie zahlen nur, was tatsächlich anfällt. Wer im Jahr für CHF 600 beim Arzt war, hat 600 getragen, nicht 2'500.
Umgekehrt gilt: Gerade eine hohe Franchise ist der Fall, in dem sich dieses Feld eines Tages lohnt. In einem Jahr, in dem Sie die 2'500 ausschöpfen, kommt der Selbstbehalt von bis zu CHF 700 dazu. Damit sind Sie bei den meisten Einkommen schon über der Schwelle, und jede Zahnrechnung obendrauf ist voll abziehbar.
Woher Sie die Zahl bekommen
Die Wegleitung sagt Ihnen, was abziehbar ist, aber nicht, woher Sie wissen, wie viel Sie bezahlt haben. Die Antwort: aus der Jahresübersicht Ihrer Krankenkasse. Die meisten Kassen stellen sie im Januar bereit, oft im Kundenportal, je nach Kasse heisst sie Leistungsübersicht, Kostenbeteiligungsausweis oder Jahresabrechnung.
Verwechseln Sie sie nicht mit der Steuerbescheinigung, die viele Kassen ebenfalls im Januar schicken. Die weist die bezahlten Prämien aus und gehört in ein anderes Feld. Zwei Dokumente, zwei Felder, ähnlicher Name. Mehr dazu in der Checkliste der Bescheinigungen.
Ein Rechenbeispiel
Reineinkommen CHF 61'600, also eine Schwelle von CHF 3'080. Im Jahr angefallen sind CHF 600 beim Zahnarzt, CHF 500 beim Arzt und CHF 100 für verordnete Medikamente, zusammen CHF 1'200.
Ergebnis: nichts abziehbar. Es fehlen 1'880 Franken bis zum ersten abziehbaren Rappen. Das Feld bleibt zu Recht leer, und das Suchen der Belege wäre verlorene Zeit gewesen.
Dieselbe Person mit einem schlechten Gesundheitsjahr: Franchise 2'500 ausgeschöpft, Selbstbehalt 700, Zahnarzt 1'200. Macht CHF 4'400, abziehbar sind davon CHF 1'320.
Die Schwelle bewegt sich
Sie hängt am Reineinkommen, und das kennen Sie beim Ausfüllen noch nicht genau. Korrigiert die Steuerverwaltung Ihr Einkommen nach oben, steigt die Schwelle mit. Rechnen Sie deshalb nicht auf den letzten Franken, sondern mit etwas Abstand.
War dieser Abschnitt hilfreich?