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Krankheitskosten: ab wann lohnt sich das Feld überhaupt?

Die meisten lassen Feld 5.4 leer, ohne je nachgerechnet zu haben. Dabei entscheidet eine einzige Zahl darüber, ob sich das Sammeln der Belege lohnt, und die können Sie vorher ausrechnen.

Feld 5.4 der Berner Steuererklärung hat eine Hürde: Abziehbar ist nur, was 5 % Ihres Reineinkommens übersteigt. Die Wegleitung sagt, die Berechnung erfolge automatisch während der Veranlagung, also nachher. Beim Ausfüllen weiss deshalb niemand, ob sich das Sammeln der Belege lohnt. Hier rechnen Sie es vorher aus.

Lohnt sich Feld 5.4 bei Ihnen?

Abziehbar ist nur, was 5 % Ihres Reineinkommens übersteigt. Hier sehen Sie Ihre Schwelle, bevor Sie Belege suchen.

Geben Sie Ihr Reineinkommen ein, dann sehen Sie Ihre Schwelle.

Was in dieses Feld gehört

Selbst getragene Kosten, also das, was nach allen Leistungen der Krankenkasse bei Ihnen hängen bleibt:

  • Franchise und Selbstbehalt, soweit tatsächlich angefallen
  • Zahnbehandlung, Zahnkorrekturen, Dentalhygiene und Zahntechniker, inklusive Zahnspangen der Kinder
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Ärztlich verordnete Medikamente
  • Spitalaufenthalte, Therapien, Impfungen, medizinische Apparate

Auch die Kosten Ihrer Kinder zählen, sofern Ihnen der Kinderabzug zusteht, und die Kosten von Personen, die Sie unterstützen.

Bei ärztlich attestierter Zöliakie gibt es statt des Einzelnachweises einen Pauschalabzug von CHF 2'500 pro Jahr.

Der Denkfehler mit der Franchise

Die Franchise ist keine Ausgabe. Dass Ihre bei CHF 2'500 liegt, heisst nicht, dass Sie 2'500 getragen haben. Sie ist die Obergrenze dafür, wie viel Sie selbst zahlen, und Sie zahlen nur, was tatsächlich anfällt. Wer im Jahr für CHF 600 beim Arzt war, hat 600 getragen, nicht 2'500.

Umgekehrt gilt: Gerade eine hohe Franchise ist der Fall, in dem sich dieses Feld eines Tages lohnt. In einem Jahr, in dem Sie die 2'500 ausschöpfen, kommt der Selbstbehalt von bis zu CHF 700 dazu. Damit sind Sie bei den meisten Einkommen schon über der Schwelle, und jede Zahnrechnung obendrauf ist voll abziehbar.

Woher Sie die Zahl bekommen

Die Wegleitung sagt Ihnen, was abziehbar ist, aber nicht, woher Sie wissen, wie viel Sie bezahlt haben. Die Antwort: aus der Jahresübersicht Ihrer Krankenkasse. Die meisten Kassen stellen sie im Januar bereit, oft im Kundenportal, je nach Kasse heisst sie Leistungsübersicht, Kostenbeteiligungsausweis oder Jahresabrechnung.

Verwechseln Sie sie nicht mit der Steuerbescheinigung, die viele Kassen ebenfalls im Januar schicken. Die weist die bezahlten Prämien aus und gehört in ein anderes Feld. Zwei Dokumente, zwei Felder, ähnlicher Name. Mehr dazu in der Checkliste der Bescheinigungen.

Ein Rechenbeispiel

Reineinkommen CHF 61'600, also eine Schwelle von CHF 3'080. Im Jahr angefallen sind CHF 600 beim Zahnarzt, CHF 500 beim Arzt und CHF 100 für verordnete Medikamente, zusammen CHF 1'200.

Ergebnis: nichts abziehbar. Es fehlen 1'880 Franken bis zum ersten abziehbaren Rappen. Das Feld bleibt zu Recht leer, und das Suchen der Belege wäre verlorene Zeit gewesen.

Dieselbe Person mit einem schlechten Gesundheitsjahr: Franchise 2'500 ausgeschöpft, Selbstbehalt 700, Zahnarzt 1'200. Macht CHF 4'400, abziehbar sind davon CHF 1'320.

Die Schwelle bewegt sich

Sie hängt am Reineinkommen, und das kennen Sie beim Ausfüllen noch nicht genau. Korrigiert die Steuerverwaltung Ihr Einkommen nach oben, steigt die Schwelle mit. Rechnen Sie deshalb nicht auf den letzten Franken, sondern mit etwas Abstand.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Krankheitskosten?
5 % des Reineinkommens. Nur was darüber liegt, ist abziehbar. Bei einem Reineinkommen von CHF 60'000 sind das CHF 3'000: Wer CHF 3'500 selbst getragen hat, zieht CHF 500 ab. Kanton und Bund rechnen mit demselben Satz, weil sie aber je ein eigenes Reineinkommen ermitteln, fällt die Schwelle leicht unterschiedlich aus.
Zählt meine Franchise als Krankheitskosten?
Nur soweit Sie sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Franchise von CHF 2'500 heisst nicht, dass Sie CHF 2'500 abziehen dürfen. Sie ist eine Obergrenze für Ihre Kostenbeteiligung, keine Ausgabe. Hatten Sie Arztkosten von CHF 600, haben Sie 600 getragen und nicht 2'500.
Kann ich Krankenkassenprämien hier abziehen?
Nein. Prämien gehören in Feld 4.2 zu den Versicherungsprämien, wo ein eigener Höchstabzug gilt. Das ist eine der häufigsten Verwechslungen in der Steuererklärung.
Sind Zahnarztkosten abziehbar?
Ja, und sie sind meist der grösste Posten, weil die Grundversicherung beim Zahnarzt praktisch nichts zahlt. Jeder Franken ist selbst getragen. Sie zählen aber wie alles andere nur, soweit die Summe aller Kosten die 5 %-Schwelle übersteigt.
Woher weiss ich, wie viel ich selbst bezahlt habe?
Aus der Jahresübersicht Ihrer Krankenkasse. Die meisten Kassen stellen sie im Januar bereit, oft im Kundenportal, und sie weist Franchise und Selbstbehalt des Vorjahres aus. Nicht zu verwechseln mit der Steuerbescheinigung, die nur die bezahlten Prämien zeigt.
Was ist nicht abziehbar?
Krankenkassenprämien, Transport- und Besuchskosten, Präventivmassnahmen wie Fitness-Abos und nicht ärztlich verordnete Medikamente. Wellness und Schönheitsbehandlungen ohnehin nicht.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.