Feld 6.6 ist der Abzug mit dem höchsten Betrag in Formular 6, und gleichzeitig einer, der oft leer bleibt. Nicht weil die Leute keine Weiterbildung machen, sondern weil sie die Kosten nicht als abziehbar erkennen oder die Rechnungen nicht mehr finden.
Höchstabzug pro Kalenderjahr
Kanton und Gemeinde
CHF 12'500
Direkte Bundessteuer
CHF 12'900
Massgebend ist das Rechnungsdatum. Bei einem Lehrgang, der sich über zwei Kalenderjahre erstreckt, zählt jede Rechnung in dem Jahr, in dem sie gestellt wurde.
Wer den Abzug machen darf
Eine der beiden Bedingungen muss erfüllt sein: Sie haben bereits einen Abschluss auf Sekundarstufe II, also eine abgeschlossene Lehre oder eine Matura. Oder Sie haben das 20. Altersjahr vollendet und es geht nicht um die Kosten bis zu Ihrem ersten solchen Abschluss.
Die Weiterbildung muss auf Ihre aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit ausgerichtet sein. Das Wort «zukünftige» ist wichtiger, als es aussieht: Auch eine Umschulung in ein ganz anderes Feld ist abziehbar. Sie müssen nicht nachweisen, dass der Kurs Ihrer jetzigen Stelle dient.
Was Sie eintragen dürfen
- Schulgelder, Kursgelder, Prüfungs- und Diplomgebühren
- Fachliteratur für den Kurs
- Weitere Auslagen für den Schul- oder Kursbesuch
Davon abzuziehen sind die Leistungen Dritter: was der Arbeitgeber übernommen hat, Beiträge der Arbeitslosenversicherung und Stipendien. Übrig bleibt, was Sie selbst getragen haben, und nur das tragen Sie ein.
Nicht abziehbar
Kurse ohne Berufsbezug. Die Wegleitung nennt ausdrücklich Tanz-, Mal- und Sportkurse. Und die Erstausbildung bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II, also die Lehre oder das Gymnasium selbst.
Ein Hinweis zum Formular
TaxMe schreibt in die Felder für Art und Schule teilweise von sich aus «siehe Zusatzblatt». Das bedeutet nicht, dass Kosten erfasst sind. Prüfen Sie deshalb immer, ob bei Netto Aus- und Weiterbildungskosten tatsächlich ein Betrag steht. Ein leeres Betragsfeld heisst: Sie ziehen nichts ab, egal was in den Textfeldern darüber steht.
Warum sich das Nachschauen lohnt
Wie viel ein nicht geltend gemachter Abzug kostet, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab, also davon, wie viel Steuern der zuletzt verdiente Franken auslöst. Bei mittleren Einkommen in einer Berner Gemeinde liegt er grob bei einem Viertel bis einem Drittel, Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund zusammen. Tausend Franken nicht eingetragene Weiterbildungskosten sind damit mehrere hundert Franken zu viel bezahlte Steuern, bei einem ganzen Lehrgang schnell ein vierstelliger Betrag. Die genaue Zahl steht in Ihrer Veranlagungsverfügung.
Die Rechnungen finden Sie im Zweifel bei der Schule: Die meisten Weiterbildungsanbieter stellen eine Jahresbestätigung aus, wenn man danach fragt. Mehr dazu in der Checkliste der Bescheinigungen.
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