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Spenden: die Untergrenze ist tiefer, als Sie denken

Ab hundert Franken im Jahr sind Vergabungen abziehbar. Das trifft auf fast jede regelmässige Spende zu, trotzdem bleibt dieses Feld bei den meisten leer.

Der Spendenabzug hat den Ruf, etwas für Grossspender zu sein. Das Gegenteil stimmt: Die Untergrenze liegt bei CHF 100 im Jahr, und sie gilt für die Summe aller Spenden. Wer zweimal fünfzig Franken gegeben hat, ist bereits drin.

Sind Ihre Spenden abziehbar?

Ab CHF 100 im Jahr, zusammengezählt über alle Organisationen.

Geben Sie Ihr Reineinkommen ein, dann sehen Sie Ihren Rahmen.

Welche Organisationen qualifizieren

Die Empfängerin muss eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz sein, die wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke von der Steuerpflicht befreit ist. Das trifft auf die grossen Hilfswerke zu, auf viele Stiftungen und auf Gemeinwesen.

Im Zweifel fragen Sie die Organisation. Wer steuerbefreit ist, weiss das und schreibt es meist auf die Spendenbescheinigung.

Mitgliederbeiträge: im Kanton Bern nicht abziehbar

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern ist hier deutlich: «Wer Mitgliederbeiträge leistet, erhält dafür immer in irgendeiner Form eine Gegenleistung. Statutarische Mitgliederbeiträge sind deshalb nicht als Spenden abziehbar.»

Das gilt unabhängig davon, wie gemeinnützig der Verein ist. Wer neben dem Mitgliederbeitrag zusätzlich spendet, kann diese Spende sehr wohl abziehen. Trennen Sie die beiden Beträge, wenn Sie eine Jahresrechnung mit Beitrag und Spende in einer Position bekommen.

Gönnerbeiträge: eine offene Frage

Hier kann ich Ihnen keine verbindliche Antwort geben, und ich sage das lieber, als etwas zu behaupten. Der Kanton Bern nennt in seiner veröffentlichten Praxis keine einzelne Organisation. Das Kriterium lautet: abziehbar sind nur Beiträge, die ohne Rechtspflicht und ohne Gegenleistung erbracht werden.

Ein Gönnerbeitrag an eine Rettungsorganisation bringt mit dem Erlass von Rettungskosten eine Gegenleistung mit sich. Das spricht gegen den Abzug. Andere Kantone haben diese Gegenleistung ausdrücklich als vernachlässigbar eingestuft und lassen den Abzug zu. Eine Berner Stellungnahme dazu habe ich nicht gefunden.

Die kostenlose und verlässliche Abkürzung: Fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach. Für die Veranlagung gilt deren Auskunft und nicht meine Einschätzung.

Was wirklich nicht zählt

Politische Parteien im falschen Feld

Parteibeiträge und Spenden an Parteien gehören in Feld 4.4, nicht in die Vergabungen. Sie haben eigene Höchstbeträge und eigene Regeln.

Organisationen im Ausland

Eine Spende an ein Hilfswerk mit Sitz im Ausland ist nicht abziehbar, auch wenn der Zweck noch so gemeinnützig ist. Der Grund ist nicht Misstrauen, sondern Kontrolle: Bei einer Institution mit Sitz in der Schweiz können die Steuerbehörden prüfen, wofür die Spenden verwendet werden. Viele internationale Organisationen haben allerdings einen Schweizer Ableger, und dann zählt die Spende an diesen.

Geld an eine Person statt an eine Organisation

Direkte Zuwendungen an natürliche Personen sind nicht abziehbar, auch nicht in einer Notlage. Die Empfängerin muss eine juristische Person sein.

Zeit statt Geld

«Die Leistung von Arbeitsdiensten, sogenannte Zeitspende, ist steuerlich nicht abziehbar», schreibt die Steuerverwaltung. Abziehbar sind Geld und übrige Vermögenswerte, nicht geleistete Arbeit, auch wenn sie noch so viel wert wäre.

Woher Sie Ihre Zahl bekommen

Die meisten Hilfswerke schicken im Januar unaufgefordert eine Spendenbescheinigung über das Vorjahr. Wer regelmässig an mehrere Organisationen spendet, legt diese Briefe beiseite und zählt im März zusammen. Oft kommt mehr heraus, als man im Kopf hatte.

Fehlt eine Bescheinigung, genügen in der Regel die Belastungen auf dem Bankauszug. Tragen Sie im Formular Name und Sitz der Institution sowie den Betrag ein.

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Häufige Fragen

Ab welchem Betrag sind Spenden abziehbar?
Ab CHF 100 im Jahr, zusammengezählt über alle Organisationen. Sie müssen also nicht hundert Franken an eine einzige Stelle gespendet haben, die Summe zählt.
Wie viel darf ich höchstens abziehen?
20 % des Reineinkommens. Bei CHF 60'000 Reineinkommen also CHF 12'000. Diese Grenze erreicht praktisch niemand, die Untergrenze ist die relevantere Zahl.
Welche Organisationen zählen?
Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind. Dazu gehören die meisten bekannten Hilfswerke. Organisationen im Ausland zählen nicht.
Sind Mitgliederbeiträge an Vereine abziehbar?
Im Kanton Bern nicht. Die Steuerverwaltung hält fest: Wer Mitgliederbeiträge leistet, erhält dafür immer in irgendeiner Form eine Gegenleistung, statutarische Mitgliederbeiträge sind deshalb nicht als Spenden abziehbar. Eine Spende an denselben Verein, zusätzlich zum Mitgliederbeitrag, ist dagegen abziehbar.
Kann ich meinen Rega-Gönnerbeitrag abziehen?
Das ist offen, und ich kann es Ihnen nicht verbindlich sagen. Der Kanton Bern nennt die Rega in seiner Praxis nicht. Das Kriterium lautet: freiwillig und ohne Gegenleistung. Ein Gönnerbeitrag bringt mit dem Erlass von Rettungskosten eine Gegenleistung mit sich, was dagegen spricht. Andere Kantone lassen ihn ausdrücklich zu, weil sie diese Gegenleistung als vernachlässigbar betrachten. Fragen Sie im Zweifel bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.
Was ist mit Beiträgen an politische Parteien?
Die gehören nicht hierher, sondern in Feld 4.4. Dort gelten eigene Höchstbeträge, im Kanton bis CHF 5'300 und beim Bund bis CHF 10'400.
Brauche ich Belege?
Die meisten Hilfswerke schicken im Januar automatisch eine Spendenbescheinigung über das Vorjahr. Bewahren Sie sie auf, die Steuerverwaltung kann sie verlangen.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.