Der Verpflegungsabzug ist eine Pauschale, Sie müssen also nichts belegen. Trotzdem wird er oft gekürzt, und zwar immer aus einem von zwei Gründen: falscher Ansatz oder zu viele Tage.
Ihre Arbeitstage und Ihr Verpflegungsabzug
Nur Tage, an denen Sie tatsächlich auswärts gearbeitet haben, und ohne Ferien.
235 Arbeitstage zu CHF 15
CHF 3'200
Falls Ihr Arbeitgeber doch etwas ans Mittagessen beiträgt, sind es CHF 7.50 pro Tag statt CHF 15. Der volle Ansatz wird in diesem Fall in der Veranlagung gekürzt.
Der Ansatz: 15 oder 7.50
Der volle Ansatz von CHF 15 gilt, wenn Sie Ihr Mittagessen vollständig selbst bezahlen. Trägt Ihr Arbeitgeber etwas bei, gilt der halbe Ansatz von CHF 7.50.
Als Vergünstigung zählt ein Personalrestaurant, eine Kantine, Lunch-Checks oder ein Beitrag ans Mittagessen. Entscheidend ist das Angebot, nicht ob Sie es nutzen. Wer den vollen Ansatz nimmt, obwohl der Arbeitgeber eine Kantine führt, bekommt in der Veranlagung eine Korrektur.
Im Lohnausweis steht es übrigens: Das Feld G ist angekreuzt, wenn verbilligte Mahlzeiten angeboten werden. Ein Blick darauf erspart die Rückfrage.
Die Tage: rechnen statt schätzen
Die häufigste Eingabe ist 220 oder 240 Tage, meist ohne jede Rechnung. Richtig geht es so:
- 52 Wochen mal Ihre Arbeitstage pro Woche
- minus Ferienwochen mal Arbeitstage pro Woche
- minus Feiertage, Krankheitstage und Tage im Homeoffice
Bei 100 % und fünf Wochen Ferien: 47 mal 5 ergibt 235 Tage. Bei 80 %, also vier Tagen pro Woche: 47 mal 4 ergibt 188 Tage. Bei 60 % sind es 141 Tage.
Das ist die Obergrenze vor Feiertagen. Im Kanton Bern fallen rund neun bis zehn Feiertage auf Werktage, dazu kommen Krankheitstage und Tage im Homeoffice. Wer es genau nimmt, zieht sie ab. Der Rechner oben lässt Ihnen den Spielraum über die Ferienwochen.
Der Jahresdeckel
Mehr als CHF 3'200 gibt es nicht, auch bei 260 Arbeitstagen nicht. Mit dem halben Ansatz liegt der Deckel bei CHF 1'600. Bei Vollzeit und vollem Ansatz sind Sie also ab rund 214 Tagen am Anschlag.
Wenn Sie unter der Woche auswärts wohnen
Dann gilt nicht dieses Feld, sondern Feld 6.3 für den auswärtigen Wochenaufenthalt, und dort sind die Ansätze höher: CHF 30 pro Tag und bis CHF 6'400 im Jahr, mit Vergünstigung CHF 22.50 und bis CHF 4'800. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft und die Heimfahrten.
War dieser Abschnitt hilfreich?