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Auswärtige Verpflegung: der Ansatz und die Tage

Zwei Zahlen entscheiden über diesen Abzug, und bei beiden wird regelmässig danebengegriffen. Der Ansatz hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber mitzahlt, die Tage hängen an Ihrem Pensum.

Der Verpflegungsabzug ist eine Pauschale, Sie müssen also nichts belegen. Trotzdem wird er oft gekürzt, und zwar immer aus einem von zwei Gründen: falscher Ansatz oder zu viele Tage.

Ihre Arbeitstage und Ihr Verpflegungsabzug

Nur Tage, an denen Sie tatsächlich auswärts gearbeitet haben, und ohne Ferien.

235 Arbeitstage zu CHF 15

CHF 3'200

Der Jahreshöchstbetrag von CHF 3'200 ist erreicht. Mehr wird nicht angerechnet, auch wenn Sie mehr Tage haben.

Falls Ihr Arbeitgeber doch etwas ans Mittagessen beiträgt, sind es CHF 7.50 pro Tag statt CHF 15. Der volle Ansatz wird in diesem Fall in der Veranlagung gekürzt.

Der Ansatz: 15 oder 7.50

Der volle Ansatz von CHF 15 gilt, wenn Sie Ihr Mittagessen vollständig selbst bezahlen. Trägt Ihr Arbeitgeber etwas bei, gilt der halbe Ansatz von CHF 7.50.

Als Vergünstigung zählt ein Personalrestaurant, eine Kantine, Lunch-Checks oder ein Beitrag ans Mittagessen. Entscheidend ist das Angebot, nicht ob Sie es nutzen. Wer den vollen Ansatz nimmt, obwohl der Arbeitgeber eine Kantine führt, bekommt in der Veranlagung eine Korrektur.

Im Lohnausweis steht es übrigens: Das Feld G ist angekreuzt, wenn verbilligte Mahlzeiten angeboten werden. Ein Blick darauf erspart die Rückfrage.

Die Tage: rechnen statt schätzen

Die häufigste Eingabe ist 220 oder 240 Tage, meist ohne jede Rechnung. Richtig geht es so:

  • 52 Wochen mal Ihre Arbeitstage pro Woche
  • minus Ferienwochen mal Arbeitstage pro Woche
  • minus Feiertage, Krankheitstage und Tage im Homeoffice

Bei 100 % und fünf Wochen Ferien: 47 mal 5 ergibt 235 Tage. Bei 80 %, also vier Tagen pro Woche: 47 mal 4 ergibt 188 Tage. Bei 60 % sind es 141 Tage.

Das ist die Obergrenze vor Feiertagen. Im Kanton Bern fallen rund neun bis zehn Feiertage auf Werktage, dazu kommen Krankheitstage und Tage im Homeoffice. Wer es genau nimmt, zieht sie ab. Der Rechner oben lässt Ihnen den Spielraum über die Ferienwochen.

Der Jahresdeckel

Mehr als CHF 3'200 gibt es nicht, auch bei 260 Arbeitstagen nicht. Mit dem halben Ansatz liegt der Deckel bei CHF 1'600. Bei Vollzeit und vollem Ansatz sind Sie also ab rund 214 Tagen am Anschlag.

Wenn Sie unter der Woche auswärts wohnen

Dann gilt nicht dieses Feld, sondern Feld 6.3 für den auswärtigen Wochenaufenthalt, und dort sind die Ansätze höher: CHF 30 pro Tag und bis CHF 6'400 im Jahr, mit Vergünstigung CHF 22.50 und bis CHF 4'800. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft und die Heimfahrten.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich pro Tag abziehen?
CHF 15 pro Arbeitstag, höchstens CHF 3'200 im Jahr. Vergünstigt Ihr Arbeitgeber die Verpflegung, sind es CHF 7.50 pro Tag und höchstens CHF 1'600. Kanton und Bund rechnen hier gleich.
Was heisst vergünstigt?
Wenn Ihr Arbeitgeber ein Personalrestaurant oder eine Kantine führt, Lunch-Checks abgibt oder sonst ans Mittagessen beiträgt. Dann gilt der halbe Ansatz, auch wenn Sie die Kantine nicht jeden Tag benutzen. Ein Kaffeeautomat oder ein Kühlschrank genügt dafür nicht.
Wie viele Arbeitstage darf ich angeben?
Nur die Tage, an denen Sie tatsächlich auswärts gearbeitet und auswärts gegessen haben. Bei 100 % und fünf Ferienwochen sind das rund 235 Tage, bei 80 % rund 188. Ferien, Feiertage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage gehören abgezogen.
Was ist mit Homeoffice?
An Tagen zu Hause essen Sie nicht auswärts, diese Tage zählen also nicht. Wer zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet, rechnet mit drei Arbeitstagen pro Woche.
Gilt der Abzug auch, wenn ich mir das Essen mitnehme?
Ja. Massgebend ist, dass Sie wegen der Entfernung nicht zu Hause essen können, nicht wie teuer Ihr Mittagessen ist. Belege brauchen Sie keine, es ist eine Pauschale.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.