Feld 4.2 ist kein Kostenersatz, sondern ein Höchstabzug. Was Sie eintragen, spielt oberhalb der Grenze keine Rolle mehr. Da die Grenze tiefer liegt als die Prämien fast aller Haushalte, erlebt beinahe jede Person hier eine Kürzung.
Ihr Höchstabzug für Versicherungsprämien
Tragen Sie trotzdem Ihre vollen Prämien ein. Gekürzt wird automatisch, und das ist richtig so.
Kanton und Gemeinde
CHF 2'450
Direkte Bundessteuer
CHF 1'800
Im Feld stehen auch die Zinsen auf Sparkapitalien. Prämien gehören nicht in Feld 5.4 zu den Krankheitskosten, das ist eine der häufigsten Verwechslungen.
Die Beträge im Überblick
Zwei Dinge entscheiden: Zivilstand und ob Sie in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlen.
Alleinstehende mit Pensionskasse oder Säule 3a
Kanton und Gemeinde
CHF 2'450
Direkte Bundessteuer
CHF 1'800
Alleinstehende ohne Pensionskasse und ohne Säule 3a
Kanton und Gemeinde
CHF 3'600
Direkte Bundessteuer
CHF 2'700
Verheiratete mit Pensionskasse oder Säule 3a
Kanton und Gemeinde
CHF 4'900
Direkte Bundessteuer
CHF 3'600
Verheiratete ohne Pensionskasse und ohne Säule 3a
Kanton und Gemeinde
CHF 7'200
Direkte Bundessteuer
CHF 5'400
Je Kind und je unterstützungsbedürftige Person kommen CHF 700 dazu, bei Kanton und Bund gleich.
Der halbe Kinderabzug halbiert auch den Zuschlag
Steht Ihnen nur der halbe Kinderabzug zu, etwa bei unverheirateten Eltern im gleichen Haushalt, gibt es auch nur den halben Zuschlag. Aus CHF 700 werden dann 350. Das erklärt Beträge wie 2'800 statt 2'450 oder 3'150, die sonst unerklärlich wirken.
Warum die Einzahlung in die Vorsorge den Abzug senkt
Das wirkt wie eine Bestrafung und ist das Gegenteil. Wer in die Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlt, kann diese Beiträge separat abziehen, und zwar in ganz anderen Grössenordnungen: bis CHF 7'056 für die Säule 3a mit Pensionskasse. Der kleinere Versicherungsabzug gleicht diesen Vorteil teilweise aus.
Rechnen Sie es durch, bevor Sie ärgerlich werden. Für Alleinstehende beträgt die Differenz beim Versicherungsabzug CHF 1'150 im Kanton und CHF 900 beim Bund. Der Vorsorgeabzug, den Sie dafür bekommen, geht bis CHF 7'056.
Was in dieses Feld gehört, und was nicht
Hinein gehören die Prämien für Kranken- und Unfallversicherung nach Abzug einer allfälligen Prämienverbilligung, Lebens- und Rentenversicherungsprämien sowie die Zinsen auf Sparkapitalien.
Nicht hinein gehören Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Und vor allem nicht die selbst getragenen Behandlungskosten, also Franchise, Selbstbehalt und Zahnarzt. Die haben ihr eigenes Feld mit einer eigenen Hürde, siehe Krankheitskosten.
Was Sie davon haben, es vorher zu wissen
Nichts an Geld, aber einiges an Ruhe. Die Kürzung in der Veranlagung ist der häufigste Grund, warum Leute ihre Verfügung für falsch halten und über eine Einsprache nachdenken. Wer vorher weiss, dass aus 5'500 Franken 2'800 werden und warum, spart sich den Ärger und das Porto.
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