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Versicherungsprämien: warum von 5'500 nur 2'800 übrig bleiben

Dieses Feld sorgt für mehr Ärger als jedes andere. Man trägt die tatsächlich bezahlten Prämien ein und findet in der Veranlagung eine Zahl, die halb so gross ist. Das ist richtig so, und hier steht, warum.

Feld 4.2 ist kein Kostenersatz, sondern ein Höchstabzug. Was Sie eintragen, spielt oberhalb der Grenze keine Rolle mehr. Da die Grenze tiefer liegt als die Prämien fast aller Haushalte, erlebt beinahe jede Person hier eine Kürzung.

Ihr Höchstabzug für Versicherungsprämien

Tragen Sie trotzdem Ihre vollen Prämien ein. Gekürzt wird automatisch, und das ist richtig so.

Kanton und Gemeinde

CHF 2'450

Direkte Bundessteuer

CHF 1'800

Im Feld stehen auch die Zinsen auf Sparkapitalien. Prämien gehören nicht in Feld 5.4 zu den Krankheitskosten, das ist eine der häufigsten Verwechslungen.

Die Beträge im Überblick

Zwei Dinge entscheiden: Zivilstand und ob Sie in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlen.

Alleinstehende mit Pensionskasse oder Säule 3a

Kanton und Gemeinde

CHF 2'450

Direkte Bundessteuer

CHF 1'800

Alleinstehende ohne Pensionskasse und ohne Säule 3a

Kanton und Gemeinde

CHF 3'600

Direkte Bundessteuer

CHF 2'700

Verheiratete mit Pensionskasse oder Säule 3a

Kanton und Gemeinde

CHF 4'900

Direkte Bundessteuer

CHF 3'600

Verheiratete ohne Pensionskasse und ohne Säule 3a

Kanton und Gemeinde

CHF 7'200

Direkte Bundessteuer

CHF 5'400

Je Kind und je unterstützungsbedürftige Person kommen CHF 700 dazu, bei Kanton und Bund gleich.

Der halbe Kinderabzug halbiert auch den Zuschlag

Steht Ihnen nur der halbe Kinderabzug zu, etwa bei unverheirateten Eltern im gleichen Haushalt, gibt es auch nur den halben Zuschlag. Aus CHF 700 werden dann 350. Das erklärt Beträge wie 2'800 statt 2'450 oder 3'150, die sonst unerklärlich wirken.

Warum die Einzahlung in die Vorsorge den Abzug senkt

Das wirkt wie eine Bestrafung und ist das Gegenteil. Wer in die Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlt, kann diese Beiträge separat abziehen, und zwar in ganz anderen Grössenordnungen: bis CHF 7'056 für die Säule 3a mit Pensionskasse. Der kleinere Versicherungsabzug gleicht diesen Vorteil teilweise aus.

Rechnen Sie es durch, bevor Sie ärgerlich werden. Für Alleinstehende beträgt die Differenz beim Versicherungsabzug CHF 1'150 im Kanton und CHF 900 beim Bund. Der Vorsorgeabzug, den Sie dafür bekommen, geht bis CHF 7'056.

Was in dieses Feld gehört, und was nicht

Hinein gehören die Prämien für Kranken- und Unfallversicherung nach Abzug einer allfälligen Prämienverbilligung, Lebens- und Rentenversicherungsprämien sowie die Zinsen auf Sparkapitalien.

Nicht hinein gehören Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Und vor allem nicht die selbst getragenen Behandlungskosten, also Franchise, Selbstbehalt und Zahnarzt. Die haben ihr eigenes Feld mit einer eigenen Hürde, siehe Krankheitskosten.

Was Sie davon haben, es vorher zu wissen

Nichts an Geld, aber einiges an Ruhe. Die Kürzung in der Veranlagung ist der häufigste Grund, warum Leute ihre Verfügung für falsch halten und über eine Einsprache nachdenken. Wer vorher weiss, dass aus 5'500 Franken 2'800 werden und warum, spart sich den Ärger und das Porto.

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Häufige Fragen

Warum wurde mein Versicherungsabzug gekürzt?
Weil es ein Höchstabzug ist und keine Erstattung Ihrer tatsächlichen Prämien. Alleinstehende mit Pensionskasse oder Säule 3a ziehen im Kanton Bern höchstens CHF 2'450 ab, beim Bund CHF 1'800. Da fast jede Person mehr Prämien zahlt, wird fast jeder Betrag gekürzt. Eine Einsprache dagegen lohnt sich nicht.
Warum bekomme ich weniger, wenn ich in die Säule 3a einzahle?
Weil Ihre Vorsorgebeiträge bereits separat und in viel grösserem Umfang abziehbar sind. Der kleinere Versicherungsabzug ist deshalb kein Nachteil. Wer weder in die Pensionskasse noch in die Säule 3a einzahlt, bekommt dafür den höheren Ansatz.
Welche Prämien gehören in dieses Feld?
Kranken- und Unfallversicherungsprämien nach Abzug einer allfälligen Prämienverbilligung, dazu Lebens- und Rentenversicherungsprämien sowie die Zinsen auf Sparkapitalien. Nicht hinein gehören Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Lohnt es sich überhaupt, die genauen Prämien einzutragen?
Ja, tragen Sie den vollen Betrag ein. Gekürzt wird automatisch und korrekt. Liegen Sie ausnahmsweise unter dem Höchstabzug, etwa bei hoher Prämienverbilligung, zählt der tatsächliche Betrag, und dann wäre eine zu tiefe Angabe ein echter Verlust.
Was ist mit den Krankheitskosten?
Die gehören in Feld 5.4 und haben eine eigene Hürde von 5 % des Reineinkommens. Prämien und selbst getragene Behandlungskosten sind zwei verschiedene Dinge in zwei verschiedenen Feldern, und das wird oft verwechselt.

Stand und Quelle: Diese Seiten gelten nur für den Kanton Bern und für das Steuerjahr 2024. Jeder Kanton hat eigene Ansätze und eine eigene Praxis, Zahlen aus anderen Kantonen lassen sich nicht übertragen. Die Beträge stammen aus «Abzüge 2024 auf einen Blick, Steuerverwaltung des Kantons Bern». Die Ansätze ändern jährlich. Prüfen Sie bei einem anderen Steuerjahr die Tabelle der Steuerverwaltung.

Ich rechne Ihnen die Zahlen nach und zeige, welche Regel dahinter steht. Das ist keine Steuerberatung, und die Verantwortung für Ihre Deklaration bleibt bei Ihnen. Bei einem unklaren Fall fragen Sie bei der Steuerverwaltung Ihrer Region nach, die Auskunft ist kostenlos.